Vorläufige Nutzungsuntersagung des Bürgerhauses
Die Gemeinde Großkrotzenburg hat am 28.11.2023 eine vorläufige Nutzungsuntersagung für das Bürgerhaus, u.a. auch für das Jugendzentrum, aussprechen müssen. Die Nutzungsuntersagung gilt ab dem 28.11.2023 zunächst bis auf Widerruf. Warum musste die Gemeinde diesen Schritt wahrnehmen? In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses und Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2023 wurde die Thematik „Baulicher Zustand Bürgerhaus“ …
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