MKK-Echo

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Voraussetzung für eine etwaige Veröffentlichung Ihres Beitrages sind die Einhaltung einiger Vorgaben, die in gewissem Maße vom Presserecht vorgegeben sind, und die wir Ihnen hier vorführen:

Der Verfasser eines Beitrages ist für diesen gerichtlich zuständig. Nichtsdestoweniger liegt innerhalb uns die publizistische und presserechtliche Verantwortung. Das bedeutet: Prinzipiell haften wir für den Inhalt des veröffentlichten Beitrages.  Beiträge, die Beleidigungen, nicht überprüfbare oder falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, einschneidend überzogene Kritik an Menschen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden von uns strikt geächtet und nicht publiziert. Dies gilt genauso für Beiträge, die in dieser Art bezeichnete Schmähkritik enthalten.  Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht publiziert. Anonyme Beiträge werden nicht herausgegeben. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

Für die Veröffentlichung von Presseberichten entstehen grundsätzlich keine Kosten. Wir bedanken uns für die Einreichung Ihrer Berichte.

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