MKK-Echo

Bad Soden-Salmünster: Gebührenanpassung für die Kinderbetreuung

Stadtverordnetenversammlung votiert einstimmig für die neue Gebührensatzung. Umsetzung ab 01. März 2022.

 

In der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung hatten die gewählten Bürgervertreter über den Neuerlass der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Soden-Salmünster zu beraten. Bürgermeister Dominik Brasch führte in seinen Erläuterungen aus, dass die Stadt Bad Soden-Salmünster trotz des hohen Qualitätsanspruchs derzeit die geringsten Betreuungsgebühren im gesamten Kreisgebiet erhebt. Dabei stellt er dar, dass trotz der stetig steigenden Betriebskosten seit 2011 die Elternbeiräte nicht mehr erhöht wurden. Die planmäßige Unterdeckung im Bereich der Kinderbetreuung beträgt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 rund 3,7 Mio. bzw. 4 Mio. Euro.

Grund für die steigenden Betriebskosten sind gestiegene personelle Anforderungen und ein verbesserter Betreuungsschlüssel im Bereich der Kinderbetreuung. Aber auch der Ausbau der Betreuungseinrichtungen stellt ein Faktor dar, der zu steigenden Betriebskosten führt. So ging im vergangenen Jahr der Waldkindergarten und eine Gruppe im Schloss Hausen ans Netz. Der Ausbau des Schloss Hausens zur Kindertagesstätte „Wasserschlösschen“ ist in der Umsetzung. Hier sollen baldmöglichst zwei U3 und zwei Ü3 Gruppen den Betrieb aufnehmen.

Aufgrund dieser Entwicklung ist eine Anpassung der Betreuungsgebühren unumgänglich. „Jedem ist bewusst, dass mit der Anhebung der Betreuungsgebühren die vorhandene Unterdeckung natürlich nicht ausgeglichen werden kann“, führt Brasch gegenüber dem Stadtparlament aus. „Jedoch sind auch die Eltern an den steigenden Kosten, welche sich maßgeblich aus der Einführung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) ergeben, zu beteiligen“, so die weitere Erläuterung von Brasch.

Selbstverständlich hat auch die anhaltende Corona-Pandemie zu einem Anstieg der außerplanmäßigen Ausgaben geführt. Allein die gut angenommen Selbsttests für die Kinder führen zu monatlichen Mehrkosten von rund 1.300 Euro. Im Gegenzug konnten in dieser besonderen Zeit aber auch Kompensationszahlungen, welche durch das Land gewährt wurden, ungeachtet der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes, für die Zeiträume März bis Juni 2020 und Januar bis Mai 2021 zur finanziellen Entlastung an die Eltern weitergeleitet werden.

Nach der nunmehr erfolgten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wird die neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Soden-Salmünster am 01.03.2022 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden die Gebühren je halbe Stunde der Inanspruchnahme der Betreuung im U3-Bereich von 11,25 Euro auf 14,06 Euro steigen. Im Ü3-Bereich werden die Betreuungsgebühren je halber Stunde 16,00 Euro betragen. Weiterhin wurde für die Jahre 2023 bis 2027 jeweils zum Begnn eines Kindergartenjahres (01.08.) eine sukkzessive Steigerung der Betreuungsgebühren festgelegt, wie der dargestellten Aufstellung entnommen werden kann.

Die Gebührenfreistellung für die ersten sechs Betreuungsstunden im Ü3-Bereich wird weiterhin gewährt. Damit eine Betreuung im U3-Bereich auch für einkommensschwächere Familien möglich bleibt, hat die Stadtverordnetenversammlung eine Förderrichtlinie beschlossen, nach welcher – je nach Höhe des jährlichen Familienbruttoeinkommens – Gebührenreduzierungen von bis zu 50% ermöglicht werden. Unabhängig der Einrichtung, in welcher die Kinder betreut werden, sind Anträge nach der Richtlinie bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Die vollständige Gebührensatzung nebst der Förderrichtlinie kann ab sofort auf der Homepage www.badsoden-salmuenster.de im Bereich Satzungen abgerufen werden.

Quelle: Dominic Imhof

 

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