MKK-Echo

Zuschüsse für Übungsleiter*innen beantragen

Vereinsbetreuung erinnert an Fristen für die Abgabe der Formulare 2021 und Beantragung 2022

Maintaler Sportvereine sollten in den nächsten Wochen daran denken, die Verwendungsbestätigung für das Jahr 2021, sowie den Antrag auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter*innen für das Jahr 2022 rechtzeitig bei der Stadt Maintal einzureichen. Die Frist für die Abgabe bei der Vereinsbetreuung im Rathaus Klosterhofstraße endet diesmal am Montag, 28. Februar 2022.

Allen Mitgliedsvereinen des Landessportbundes Hessen ging das Kombiformular aus der Verwendungsbestätigung 2021 und dem Antrag 2022 zur Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleiter*innen durch den Landessportbund zu. Sollten die Unterlagen zur Mittelbeantragung nicht vorliegen, können diese beim Geschäftsbereich angefordert werden.

Nach der Bearbeitung durch die städtische Vereinsbetreuung werden die Anträge der Sportvereine an die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises und von dort aus wiederum an den Landessportbund Hessen weitergeleitet.

Um an allen Stellen eine rechtzeitige und fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die ausgefüllten Formulare bis zum 28. Februar 2022 im Rathaus Maintal vorliegen. Die Postanschrift lautet Stadtverwaltung Maintal, Vereinsbetreuung, Frau Yvonne Spiegelhalder, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal. Natürlich ist es neben dem Postweg auch möglich, die Unterlagen im Rathaus am Empfang abzugeben oder per E-Mail einzusenden an vereinsbetreuung@maintal.de.

Quelle: Stadt Maintal

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