In der jüngsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses der Gemeinde Rodenbach stand der Antrag zur Prüfung eines gemeindeweiten Elternbeirats erneut auf der Tagesordnung. Dieser Antrag war nicht aus einer persönlichen Initiative entstanden, sondern von Eltern aus Rodenbach an die FDP herangetragen worden. Die FDP ist in diesem Ausschuss nur mit einem Mitglied vertreten, sodass zwangsläufig nur eine Person sprechen kann – der SPD-Vorwurf der Selbstdarstellung geht daher ins Leere (vgl. MKK-Echo v. 28.09.2025). Es handelte sich vielmehr um die pflichtgemäße Wahrnehmung eines legitimen Elternanliegens.
In der Sitzung wurde der Eindruck erweckt, der in der neuen Elternbeiratssatzung vorgesehene Gesamtelternbeirat sei bereits gebildet und arbeite. Dies führte zur Enthaltung, um die Sachlage zu klären. Ein Abgleich der Fakten am nächsten Tag zeigte jedoch, dass diese Darstellung der SPD nicht zutraf. Zwar sieht § 10 der neuen Satzung die Möglichkeit zur Bildung eines Gesamtelternbeirats vor, tatsächlich fehlt bislang zum Beispiel eine Geschäftsordnung, die für das Gremium zwingend vorgesehen ist.
Ohne eine solche Geschäftsordnung bleiben zentrale Fragen offen: Wie werden Delegierte bestimmt, dürfen Vorsitzende Stellvertreter entsenden, wie erfolgt die Wahl des Vorstands und wie lange dauert seine Amtszeit? Ebenso ungeklärt ist, wie oft Sitzungen stattfinden sollen, wer sie einberuft, mit welchen Fristen eingeladen wird und wie Beschlüsse zustande kommen. Auch der Umgang mit dem Informations- und Anhörungsrecht ist nicht geregelt – also wann der Gesamtelternbeirat in Entscheidungsprozesse eingebunden wird und in welcher Form er Unterlagen von der Verwaltung erhält. Schließlich fehlen konkrete Regelungen zur Berichterstattung gegenüber den Elternbeiräten sowie zur organisatorischen Unterstützung, etwa bei Protokollen oder digitalen Kommunikationswegen.
Der Antrag der FDP zielte genau darauf ab, diese Punkte prüfen zu lassen und damit die Voraussetzungen für einen tatsächlich arbeitsfähigen Gesamtelternbeirat zu schaffen. Angetrieben von den Darstellungen der SPD lehnte jedoch eine Mehrheit im Ausschuss die Einleitung weiterer Schritte ab. Damit bleibt für Rodenbacher Eltern vorerst offen, wann Rodenbach einen funktionierenden Gesamtelternbeirat haben wird, der die Anliegen aller Eltern gebündelt vertreten kann.
Die in § 10 der Elternbeiratssatzung eröffnete Möglichkeit zur Bildung eines Gesamtelternbeirats bedeutet nicht automatisch, dass Rodenbach diese Option bereits umgesetzt hat oder umsetzt. Ob und in welcher Form ein solcher Gesamtelternbeirat gebildet wird, hängt von einer sorgfältigen Abwägung der konkreten Ausgestaltung ab.
Quelle: Dr. Oliver Everling, Leserbriefe