Von Schildkröten bis Klapperschlangen: RP erfasst Tausende geschützte Tiere
Sie kümmern sich um Schlangen, Eulen und viele weitere Arten: Insgesamt 18.314 bekannte private sowie gewerbliche Halter und Züchter artgeschützter Tierarten sind derzeit in Südhessen gemeldet. Das teilt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit. Hinzu kommen Tiere in Pflege- und Auffangstationen, Zoos, Zoogeschäften, Tierheimen und Tierparks. Insgesamt sind damit 76.618 artgeschützte Tiere erfasst.
Die häufigste Art ist die europäische Landschildkröte mit insgesamt 42.495 Exemplaren. Sie macht einen Großteil der knapp 69 Prozent Reptilien aus. Zehn Prozent entfallen auf die Gruppe der Papageien und Sittiche, weitere neun Prozent auf die Amphibien und sechs Prozent auf die sonstigen Vögel sowie jeweils zwei Prozent auf Greife und Eulen, Fische und Säugetiere. Der Kreis Bergstraße führt die Tabelle bei der Anzahl der gehaltenen artgeschützten Tiere mit 10.212 Tieren an, gefolgt vom Landkreis Darmstadt-Dieburg mit 9.940 Exemplaren. Erfreulich bleibt, dass der weitaus größte Anteil der gehaltenen Tiere aus deutschen und europäischen Nachzuchten stammt und daher keine der Natur entnommenen Exemplare sind.
Auch Gefahrtiere werden weiterhin in Südhessen gehalten. Gemeint sind hier Exemplare, die grundsätzlich unter die Gefahrtierregelung beziehungsweise das Haltungsverbot nach § 43a HSOG fallen, deren Haltung aber entweder aufgrund von Bestandsschutz oder Ausnahmegenehmigung zum Zwecke von Wissenschaft und Forschung im Einzelfall erlaubt ist. Derzeit sind in Südhessen 865 Exemplare bekannt. Darunter fallen beispielsweise bestimmte Gift- und Würgeschlangen wie auch bestimmte Skorpionarten. Eine Liste der geprüften Arten und Gattungen, die unter die Gefahrtierregelung fallen, steht auf der RP-Website.
Die größte Gruppe unter den gehaltenen Gefahrtieren bilden Klapperschlangen einschließlich der Zwergklapperschlangen mit 173 Exemplaren. Allein in Frankfurt am Main werden 65 Tiere gehalten. Es folgen Lanzenottern mit 168 Exemplaren, davon 42 in Offenbach. Beide Schlangengruppen sind hochgiftig. Nur dank heute verfügbarer Gegengifte enden ihre Bisse jedoch nicht mehr zwangsläufig tödlich.
Die hessische Gefahrtierregelung ist daher ein wichtiger Baustein, um der Gefahr durch unsachgemäße Haltungen solcher Tiere in Privathand zu begegnen. Bei Fragen zur Haltung artgeschützter Tiere oder zur Gefahrtierregelung können sich Interessierte gerne an die Mitarbeitenden des Artenschutzteams beziehungsweise die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Gefahrtierregelung wenden. Ansprechpartner sind auf der RP-Website zu finden.
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

