Montag, Juni 29, 2026
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Leserbrief zur Finanzlage der Stadt Nidderau

Liebe Leser/innen,
Als ehemaliger Stadtrat im Magistrat der Stadt Nidderau (ich musste mein Amt aus gesundheitlichen
Gründen 2025 niederlegen), liegt mir die Zukunft, vor allem die finanziellen Zukunft, der Stadt Nidderau sehr am Herzen.
Ich habe am, Donnerstag, 25.06.2026, von einem ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfahren, dass die Stadt Nidderau auf einen Schuldenberg von ca. 17 Mio.€ (in Worten siebzehn Millionen) zusteuert.
Wie ist das möglich? Noch vor ein paar Jahren wurden wir mit der „Hessenkasse“ von unseren Schulden befreit und nun das!
Lt. meiner Quelle werden wir für 2026 ca. 10 Mio.€ Schulden haben und entsprechend der anstehenden Projekten für 2027 und später nochmal min. 7 – 8 Mio.€ anhäufen. Darunter auch das neue Feuerwehrhaus Windecken-Ostheim mit ca. 6 Mio.€.

Als ehem. Wehrführer und Vorsitzender einer Feuerwehr begrüße ich die Maßnahme neues Feuerwehrhaus Windecken-Ostheim sehr und unterstütze diese Maßnahme nachhaltig, da sie für die öffentliche Sicherheit eine wichtige Maßnahme darstellt. Ich frage mich aber, wie stellt sich der 1. Stadtrat und Kämmerer Rainer Vogel die Gegenfinanzierung für den Neubau des Feuerwehrhauses Windecken-Ostheim vor. Nach meinen Recherchen im Innenministerium des Landes Hessen ist das Projekt zu 30% förderungswürdig, sofern die geforderten Auflagen des Innenministeriums erfüllt werden.
Dann frage ich den 1. Stadtrat und Kämmerer Rainer Vogel wie er die restlichen ca. 4 Mio.€ finanzieren will? Wäre es da finanziell nicht angebrachter, wenn man den Neubau auf einen Zeitraum mit besserer Finanzsituation verschiebt? Es sei denn der Zuschuss des Landes Hessen sei an einen zeitlichen
Rahmen gebunden.

Aus besagter Quelle aus der Stadtverwaltung habe ich auch erfahren, dass die Kommunalaufsicht des
Main-Kinzig-Kreises der Stadt Nidderau einen Investitionsstopp für investive Ausgaben auf max. 6
Mio.€ in Summe vorgegeben hat. Da stellt sich die Frage, wie die Investitionen für Straßensanierung,
Bürgerhäuser (hauptsächlich Willi-Salzmann-Halle, Bürgerhaus Ostheim und Mehrzweckhalle Erbstadt)
und andere Projekte gestemmt werden sollen.

Ich habe mir mal den Kooperationsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in der Stadt
Nidderau durchgelesen. Eigentlich nichts Neues wie in der letzten Wahlperiode; naja die Schlangenbrücke fehlt halt.
Zur Konsolidierung des städtischen Haushalts haben beide vereinbart, Zitatanfang: „…. ist ein zentrales
Ziel der Zusammenarbeit. Hierzu wird eine überfraktionelle Arbeitsgruppe ……….. zur Erarbeitung von
Konsolidierungsvorschlägen eingerichtet“, Zitatende. Das liest sich erstmal ganz gut, nur fragt man
sich bis wann die Konsolidierungsvorschläge vorliegen und im welchen finanziellen Umfang sich diese
bewegen. Von Seiten der Stadtverwaltung sieht man diese Absichtserklärung als „besorglich“ an, da es
hierzu derzeit keine finanziellen Grundlagen und Ressourcen gibt. Durch die Einengung der investiven
Mittel durch die Kommunalaufsicht, sieht man hier die angestoßenen Projekte derzeit als nicht durchführbar an und erst mit einer Verzögerung von 5 – 6 Jahren eventuell zu realisieren.
Natürlich verkenne ich nicht die Problematik, dass Beschlüsse und Gesetze auf Bundes-, Landes- und
Kreisebene auf die Kommunen und auch uns, Stadt Nidderau, immense finanziellen Auswirkungen haben. Aber genau das liegt doch in den Parteistrukturen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen. Es sind doch die Parteigenossen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen die auf Bundes-, Landes- und Kreisebene die Beschlüsse und Gesetze gefasst haben, die uns jetzt die finanziellen Spielräume derart einschränken. Hier möchte ich wohlwissentlich auch die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Bund und die CDU-Fraktion im Land Hessen und im Main-Kinzig-Kreis mit einbeziehen.

Herr Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Ministerpräsidenten der Länder in Berlin am 25.06.2026 verkündet, dass ab September 2026 alle Gesetze die der Bund
erlässt nicht zu Lasten der Kommunen in Deutschland gehen dürfen (Originalton: „wer bestellt bezahlt!“). Schön zu hören; aber was ist mit den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Durchführungsverordnungen aus der Zeit der Kohl-, Schröder-, Merkel- und Scholz-Regierungen? Nach dem Motto:
„das schaffen wir schon“ wurden Beschlüsse des Bundes auf die Kommunen abgewälzt. Man denke
nur an die geflüchteten Menschen, deren Versorgung, Unterkünfte und Unterstützung den Kommunen aufgebürdet wurde. Ich kann mir vorstellen, dass wir heute einen wesentlichen besseren Spielraum hätten, wenn diese Kosten der Bund übernommen hätte. Ich frage mich, ob die Kämmerei der
Stadt Nidderau jemals eine Rechnung an den Main-Kinzig-Kreis, das Land Hessen oder der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat um die Kosten für die Verwaltung, Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen gegenzurechnen. Auf meine Frage bei der Stadtverwaltung Nidderau wurde mir mitgeteilt, dass dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht geht. Ich frage warum nicht? Hier gilt doch wohl der Grundsatz: „wer bestellt, bezahlt!“

Ein anderes kommunalpolitisches Thema ist die „personelle Aufblähung“ der Stadtverwaltung Nidderau. Auch hier fragt man sich, warum im Fachbereich 50 Flüchtlingsbetreuung und Organisation
fünf Personentätig sind, im Fachbereich 70 Umwelt zwei hochbezahlte Personen (einer ist sogar Akademiker) und im Fachbereich 10 Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ebenfalls zwei hochbezahlte Personen anwesend bzw. tätig sind. Unabhängig davon fragt man sich wie viele Personen im Bauhof unbedingt notwendig sind. Leider gibt es in der Bevölkerung von Nidderau immer wieder Hinweise, dass Bauhofpersonal an verschwiegenen Plätzen (auch außerhalb der Stadtgrenzen von Nidderau) Pausen längerer Art abhalten.
Alles in allem muss man als Fazit feststellen, dass das behördliche Bauhofmanagement, organisatorisch sehr zu wünschen übriglässt. Es stellt sich die Frage, welche organisatorischen (digitaler oder manueller Art) die Bereichsleitung im Bauhof verwendet um dem Personalführungsproblem entgegen zu steuern?
Man kann schon fast feststellen, dass Seitens der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Art „Eigenbedarfssituation“ in den letzten 12 – 18 Jahren entstanden ist. Auch sind die Aussagen der Verwaltungsspitzen zu den vorgenannten Themen sehr interpretationsfähig. Der ehemalige Bayerische Ministerpräsident Dr. hc. Franz Josef Strauß (CSU) prägte mal den Begriff „Notirrtum“ für das Wort Lüge, da das Wort „Lüge“ unparlamentarisch sei. Er erhielt vom damaligen Bundestagspräsidenten Stücklen einen entsprechenden Ordnungsruf für das Wort „Lüge“.

Hans-Joachim Klöppel

Quelle: Hans Joachim Klöppel / Jürgen W. Niehoff

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