Mittwoch, November 19, 2025
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Erinnerung an Räumpflicht – Griff zum Besen für eine saubere Stadt Nidderau

Erinnerung an Räumpflicht
Griff zum Besen für eine saubere Stadt Nidderau

„In die Ecke, Besen! Besen! Seids gewesen.“ Goethes Zauberlehrling konnte das Reinigungsgerät nicht bändigen. Eines Besseren belehren können den Zauberlehrling alle Nidderauerinnen und Nidderau und sich als Meister zeigen. Die Stadt Nidderau erinnert einmal mehr an die Straßenreinigungspflicht respektive die sogenannte Räum- und Kehrpflicht.
Laut der in allen Kommunen in Hessens allgemeingültigen Satzung umfasst die Reinigungspflicht die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst, also das Beseitigen von Schnee und Eis. Ziel ist es, eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge von Verunreinigung zu vermeiden oder zu beseitigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Entfernung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und Unrat jeglicher Art. Soweit nicht besondere Umstände den sofortigen Griff zum Besen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

So steht es in nüchternen Worten in der städtischen Satzung, die auf der Homepage nidderau.de unter dem Suchbegriff Straßenreinigungssatzung zu finden ist. Letztlich appellieren die politischen Gremien und der Fachdienst Ordnungswesen an alle, einen kleinen Beitrag zu leisten. Sicherheit steht ganz oben, aber eine lebenswerte Stadt ist sauber noch ein Stückchen lebens- und liebenswerter. Goethe würde es heute vielleicht so abwandeln: „Besen, Besen, agiere getreu deines Wesens!“

Magistrat der Stadt Nidderau

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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