Dienstag, Oktober 1, 2024
StartRegion 1Auch im neuen Jahr gilt: Räumpflicht nicht vergessen

Auch im neuen Jahr gilt: Räumpflicht nicht vergessen

Gehwege bei Schnee und Eis räumen
Auch wenn die derzeitige Witterung für die Jahreszeit zu warm ist: Es ist Winter und
mit den nächsten Schneefällen des Jahres kommen nicht nur Winterfreuden auf, er
bringt auch Pflichten mit sich, an die die Stadtverwaltung Bruchköbel erinnert.
Damit Fußgänger ihr Ziel sicher erreichen, ist es wichtig, dass die Anwohnerinnen
und Anwohner die Gehwege auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen
und bei Bedarf abstumpfendes Material, vorrangig Sand, Splitt oder ähnliches
verwenden. Streusalz soll nur in geringer Menge und zur Beseitigung festgetretener
Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Diese Räumpflicht gilt in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Ergänzend weist die
Stadt darauf hin, dass es für die Eigentümerin/den Eigentümer oder die
Mieterin/den Mieter eines angrenzenden Gebäudes im Schadensfall zu
Ersatzansprüchen von Seiten des Geschädigten kommen kann.

Quelle: Stadt Bruchköbel

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