Das neue Bürokratieabbaugesetz entlastet ab sofort das Ehrenamt bei der Durchführung von Veranstaltungen (Vereinsfeste, Sport-Events, Tag der offenen Tür).
Vereine und ehrenamtliche Organisationen müssen den Ausschank von Getränken ab sofort nicht mehr anzeigen. Das bisherige Hessische Gaststättengesetz wurde entsprechend angepasst.
Die Vorteile im Überblick:
Keine Anzeigepflicht mehr beim Gewerbeamt.
Keine Verwaltungsgebühren mehr für die Gestattung.
Wegfall der Vier-Wochen-Frist: Mehr Flexibilität für spontane Termine.
Diese Neuregelung des Hessischen Landtags soll die ehrenamtliche Arbeit und nicht-gewinnorientierte Initiativen in der Region deutlich erleichtern.
Quelle: Gemeinde Hasselroth

