Die Gemeinde Schöneck führt auch in diesem Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Grabsteine auf ihren Friedhöfen durch.
Als Betreiberin der Friedhöfe ist die Gemeinde verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu kontrollieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Werden im Zuge der Prüfung Grabsteine festgestellt, die locker sind oder umzustürzen drohen, ist die Gemeinde verpflichtet, unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch das vorübergehende Umlegen des Grabsteins gehören, um eine Gefährdung von Besuchenden auszuschließen.
Unabhängig von der kommunalen Verkehrssicherungspflicht weist die Gemeinde darauf hin, dass gemäß Friedhofsordnung die Nutzungsberechtigten der Grabstellen selbst für die Erhaltung der Standsicherheit ihrer Grabmale verantwortlich sind.
Die Gemeinde Schöneck empfiehlt daher allen Grabstelleninhabern, ihre Grabsteine regelmäßig eigenständig zu kontrollieren und – falls erforderlich – notwendige Instandsetzungsarbeiten durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Für weitere Informationen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Schöneck gerne zur Verfügung.
Quelle: Gemeinde Schöneck

