Donnerstag, September 3, 2026
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Die Müllabfuhr muss zuverlässig und bürgerfreundlich sein

Die SPD-Fraktion hat in der Hammersbacher Gemeindevertretung eine umfassende Prüfung gefordert, ob der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Weisgerber vorzeitig beendet werden kann. Der Antrag der SPD wurde einstimmig mit einer von CDU/Grünen gewünschten Ergänzung beschlossen.

Hintergrund sind wiederkehrende Beschwerden über verspätete Abholungen, nicht geleerte Tonnen und weitere Probleme bei der Durchführung der Abfallentsorgung.

„Manchmal sind es die kleinen Dinge des täglichen Lebens, an denen die Menschen merken, ob Politik und Verwaltung funktionieren. Die Mülltonne gehört sicherlich dazu“, erklärte Uwe Brandt für die SPD-Fraktion.

Der Abfuhrtermin sei eigentlich klar geregelt: Die Gemeinde legt ihn fest, die Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Tonnen rechtzeitig bereit und das beauftragte Unternehmen leert sie. Nach den Erfahrungen, die aus der Bevölkerung an die SPD herangetragen würden, funktioniere dies jedoch zunehmend nicht zuverlässig.

Immer wieder komme es zu Verzögerungen von mehreren Tagen. Auch von vergessenen Straßen oder einzelnen Tonnen, die nicht geleert wurden, werde berichtet.

„Wir bekommen aus der Bevölkerung immer wieder entsprechende Rückmeldungen. Wenn sich solche Beschwerden häufen, müssen wir als Gemeinde genauer hinschauen und dürfen das nicht einfach als gegeben hinnehmen“, so Brandt.

Gemeinde soll ihre vertraglichen Möglichkeiten ausschöpfen

Die SPD betonte ausdrücklich, dass nicht jede einzelne Beschwerde automatisch bedeute, dass das Unternehmen einen Vertragsverstoß begangen habe.

„Wir behaupten nicht, dass jede Beschwerde automatisch berechtigt ist. Gleichzeitig stehen wir hinter unserer Verwaltung, die sich um diese Beschwerden kümmert“, stellte Brandt klar. Die Verwaltung nehme die eingehenden Beschwerden ernst und versuche, Probleme zu klären. Aber eigentlich sollte das gar nicht notwendig sein, denn das Unternehmen erhalte für seine Leistungen Geld aus den Abfallgebühren, die von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden.

Der SPD-Antrag fordere aber keine Kündigung um jeden Preis, sondern zunächst eine Prüfung:

Ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages rechtlich, wirtschaftlich und vertraglich möglich?

Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde bereits heute, auf wiederkehrende Leistungsstörungen zu reagieren – etwa durch Mängelanzeigen, Vertragsstrafen, Schadensersatz oder andere Sanktionen?

Und: Wurde von diesen Möglichkeiten bisher Gebrauch gemacht?

„Ein Vertrag ist kein Stück Papier, das nach der Vergabe in einer Schublade verschwindet. Wenn vereinbarte Leistungen wiederholt nicht eingehalten werden, muss die Gemeinde auch ihre Rechte wahrnehmen“, betonte Brandt.

Probleme auch in anderen Kommunen

Die SPD verweist darauf, dass Beschwerden über die Leistungserbringung von Weisgerber nicht nur aus Hammersbach bekannt seien. Auch in anderen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises gebe es Probleme mit dem Unternehmen.

Dies beweise zwar nicht, dass jeder einzelne Vorgang dem Unternehmen anzulasten sei. Es zeige aber, dass die Gemeinde ihre eigene Situation genau betrachten und ihre Handlungsmöglichkeiten kennen müsse.

Aus den Erfahrungen für zukünftige Ausschreibungen lernen

Nach Ansicht der SPD müsse die Diskussion außerdem über den aktuellen Vertrag hinausgehen. Für zukünftige Ausschreibungen müsse stärker darauf geachtet werden, dass neben dem Preis auch die Qualität der Leistung eine angemessene Rolle spiele.

„Der billigste Anbieter ist nicht automatisch der beste Anbieter“, erklärte Brandt. Selbstverständlich müsse eine Kommune wirtschaftlich handeln und das Vergaberecht beachten. Ein niedriger Preis dürfe aber nicht dazu führen, dass die vereinbarte Leistung anschließend nicht zuverlässig erbracht werde. „Was nützt uns ein günstiger Vertrag, wenn die Leistung anschließend nicht zuverlässig erbracht wird? Qualität hat einen Wert. Zuverlässigkeit hat einen Wert. Termintreue hat einen Wert.“

Die SPD möchte deshalb prüfen lassen, wie Qualitätskennzahlen, Dokumentationspflichten, klare Leistungsstandards und – soweit rechtlich möglich – Vertragsstrafen oder andere wirksame Konsequenzen künftig stärker berücksichtigt werden können.

„Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht den Eindruck bekommen, dass man sowieso nichts machen kann“

Für die SPD gehe es bei dem Antrag letztlich um eine einfache Frage: Kann die Gemeinde von einem beauftragten Unternehmen die Leistung einfordern, die vertraglich vereinbart wurde und die die Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen?

„Für uns im Sitzungssaal ist der Antrag vielleicht nur ein Tagesordnungspunkt. Für den Bürger, dessen Mülltonne mehrere Tage vor dem Haus steht, ist das Alltag. Für die Familie, deren Straße nicht angefahren wurde, ist es Alltag. Und für jemanden, dessen Eigentum möglicherweise bei der Abfuhr beschädigt wurde und der anschließend um eine Regulierung kämpfen muss, ist es ebenfalls Alltag“, sagte Brandt.

Der SPD gehe es deshalb darum, die Verwaltung ausdrücklich zu unterstützen und sie aufzufordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn ein Auftragnehmer seine Leistung wiederholt nicht so erbringt, wie sie vereinbart wurde.

„Denn eines darf nicht zur Normalität werden: Dass eine Abfuhr, die für Montag angekündigt ist, irgendwann am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag stattfindet. Dass ganze Straßen vergessen werden. Dass einzelne Tonnen stehen bleiben. Und dass Bürgerinnen und Bürger am Ende denken: Da kann man sowieso nichts machen“, so Uwe Brandt abschließend.

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Quelle: SPD Hammersbach

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