Vertrag vorzeitig bis 2052 ausgeweitet / Planungssicherheit für Stadt und Verein
Der Magistrat der Stadt Hanau hat der Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrags mit dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. zugestimmt. Damit wird dem traditionsreichen Sportverein am Standort Am Alemannia-Sportplatz 1 frühzeitig Planungssicherheit für die kommenden Jahre ermöglicht.
„Mit der Verlängerung des Erbbaurechts stärken wir die nachhaltige Entwicklung der lokalen Sportinfrastruktur und unterstützen zugleich das wichtige ehrenamtliche Engagement im Stadtteil Klein-Auheim“, sagt Bürgermeister und Sportdezernent Dr. Maximilian Bieri.
Das Erbbaurecht für das Grundstück in der Gemarkung Klein-Auheim mit einer Größe von 2.250 Quadratmetern wurde ursprünglich mit Vertrag vom 27. Januar 1982 für den Zeitraum vom 20. April 1982 bis zum 19. April 2042 bestellt. Es dient seither der sportlichen Nutzung durch den Verein. In den Jahren 1993 und 1997 wurde der Vertrag durch Nachträge ergänzt, die zusätzlich den Betrieb einer Gaststätte unter entsprechender Anpassung des Erbbauzinses ermöglichen. Eine weitere Anpassung erfolgte 2009 durch die Einführung einer sogenannten Gleitklausel zur regelmäßigen Überprüfung des Erbbauzinses im Fünf-Jahres-Rhythmus.
Der FC Alemannia hat nun den Wunsch geäußert, das bestehende Erbbaurecht bereits vor Ablauf um weitere zehn Jahre bis zum 19. April 2052 zu verlängern. Hintergrund ist insbesondere die notwendige Planungssicherheit für anstehende Sanierungsmaßnahmen an den bestehenden baulichen Anlagen. Zudem ist eine langfristige Vertragslaufzeit Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln nach geltenden Richtlinien.
Der Magistrat ist diesem Anliegen gefolgt und hat die Verlängerung zu den bisherigen Konditionen beschlossen. Der aktuell zu entrichtende Erbbauzins beträgt jährlich 2.937,73 Euro. Für den Verlängerungszeitraum ergibt sich daraus ein Gesamtwert von 29.377,30 Euro.
Die Zuständigkeit für den Abschluss dieses Grundstücksgeschäfts liegt beim Magistrat, da der maßgebliche Wert unterhalb der festgelegten Wertgrenze von 125.000 Euro gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Oktober 2006 liegt.
Pressekontakt:
Stadt Hanau, Florian Bauer
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Quelle: Stadt Hanau

