Hunde sollten beim Spaziergang angeleint werden
Der Frühling erwacht und damit beginnt auch die sensible Brut- und Setzzeit der heimischen Wildtiere. Die Vögel brüten und viele Tiere wie Feldhase, Füchse und Rehe ziehen in den kommenden Monaten ihren Nachwuchs auf. In dieser Zeit ist es wichtig, dass Vögel und Tiere dabei nicht gestört werden, sie benötigen Schutz und Achtsamkeit. Darum gilt es, in der Brut- und Setzzeit eine besondere Rücksichtnahme auf die Tierwelt zu nehmen.
Spaziergänger und Radfahrer werden daher gebeten, auf den Wegen zu bleiben. Und insbesondere Hundebesitzer sind angehalten, ihre Hunde in dieser Zeit an die Leine zu nehmen und auf den Wegen zu halten. Denn freilaufende Hunde können durch ihren Jagd- und Spieltrieb die brütenden Tiere und ihren Nachwuchs erheblich stören: Vögel werden von ihren Nestern vertrieben oder Jungtiere aufgeschreckt und gejagt. Unter anderem soll erreicht werden, gefährdete Arten wie Rebhühner und Feldlerchen zu schützen, die am Boden brüten. Aber auch Füchse, Dachse, Feldhasen, Rehkitze und Biber verdienen diese Rücksichtnahme.
Auch in den heimischen Gärten brauchen Wildtiere Schutz. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) untersagt daher vom 1. März bis 30. September gewisse Pflanzenschnitte. Darunter fällt das Abschneiden, auf den Stock setzen oder Entfernen von Gebüschen, Gehölzen und Hecken. Es sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, damit die Jungtiere und Elterntiere bei der Aufzucht nicht durch (elektrische) Heckenscheren und grobe Eingriffe in ihren Brutbereich gestört werden
Das städtische Umweltamt macht außerdem darauf aufmerksam, dass es nach dem Bundes-Jagdgesetzes untersagt ist, Wildtiere an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- und Wohnstätten zu stören. Vorsätzliche Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Bürgermeisterin Sylvia Braun bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger darum, in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni, Rücksicht auf die heimischen Wildtiere zu nehmen.
Magistrat der Stadt Bruchköbel
Quelle: Stadt Bruchköbel

