Stadt Hanau informiert über das Wahlsystem bei den Kommunalwahlen
Am Sonntag, 15. März 2026, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. In Hanau werden dabei die Stadtverordnetenversammlung, die acht Ortsbeiräte sowie der Ausländerbeirat gewählt. Anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen haben die Wählerinnen und Wähler bei Kommunalwahlen deutlich mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Gremien. Möglich wird dies durch das Wahlsystem des Kumulierens und Panaschierens.
So viele Stimmen wie Sitze
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung stehen in Hanau insgesamt 59 Sitze zur Verfügung. Jede Wählerin und jeder Wähler hat daher 59 Stimmen. Für die Wahl der jeweiligen Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates entspricht die Anzahl der Stimmen ebenfalls der jeweiligen Zahl der zu vergebenden Sitze. Diese Stimmen können flexibel vergeben werden.
Kumulieren: Mehrere Stimmen für eine Person
Beim sogenannten Kumulieren können bis zu drei Stimmen einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten gegeben werden. Wer eine Person besonders unterstützen möchte, kann also zwei oder drei Kreuze bei diesem Namen setzen.
Panaschieren: Stimmen auf mehrere Listen verteilen
Darüber hinaus ist das Panaschieren möglich. Das bedeutet, dass Stimmen nicht nur einer Partei oder Wählergruppe gegeben werden müssen. Vielmehr können Kandidierende aus unterschiedlichen Listen ausgewählt werden. Die Stimmen können frei über verschiedene Parteien und Wählergruppen hinweg verteilt werden.
Liste ankreuzen – und gezielt ergänzen oder streichen
Alternativ kann auch eine komplette Liste angekreuzt werden. In diesem Fall werden die Stimmen entsprechend der festgelegten Reihenfolge auf dem Stimmzettel verteilt. Es besteht jedoch zusätzlich die Möglichkeit, einzelne Bewerberinnen und Bewerber zu streichen oder einzelnen Personen bis zu drei Stimmen zu geben. In diesem Fall werden die übrigen Stimmen entsprechend angepasst.
Wichtig ist: Insgesamt dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Sitze zu wählen sind. Werden zu viele Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Da die Stimmzettel bei Kommunalwahlen umfangreicher sind als bei anderen Wahlen, empfiehlt die Stadt Hanau, sich ausreichend Zeit für die Stimmabgabe zu nehmen. Die Hinweise auf dem Stimmzettel erläutern die Möglichkeiten nochmals Schritt für Schritt. Oberbürgermeister Claus Kaminsky betont: „Das Kommunalwahlrecht gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen besonders großen Gestaltungsspielraum. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die politische Zusammensetzung unserer Stadt aktiv mitzubestimmen.“
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl am 15. März 2026 stellt das Hanauer Wahlbüro auf der städtischen Internetseite bereit. Für Fragen steht das Team telefonisch unter 06181 2950-2070 oder per E-Mail an wahlbuero@hanau.de zur Verfügung.
Pressekontakt: Florian Bauer
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Quelle: Redaktion MKK Echo

