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Grundsteuerreform – Mitteilung der Gemeinde Hasselroth

Ab 2025 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer A und B auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage.

Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Einheitswerte künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen. Für die Umsetzung der Reform und der Festsetzung der neuen Bemessungsgrundlage benötigen die Finanzämter nun die Unterstützung aller Eigentümer*innen der Grundstücke. Hierzu haben die Eigentümer in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Zeit die notwendigen Daten elektronisch einzureichen.

Ein Informationsblatt erhalten die Hasselrother Hauseigentümer nun gemeinsam mit ihrer Abwasserabrechnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform.

Weiterführende Informationen finden Sie unter grundsteuer.hessen.de oder bei dem für Hasselroth zuständigen Finanzamt in Gelnhausen.

Quelle: Gemeinde Hasselroth

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