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Weiterhin Unstimmigkeiten bei der Festsetzung der Nidderauer Kitagebühren

Wie die FWG jetzt in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, entbehrt die Berechnung der Kita- Gebühren in Nidderau weiterhin jeglicher Nachvollziehbarkeit (wir berichteten bereits Anfang Dezember zum Thema Freie Waehler FWG Nidderau Hessen (fwg-nidderau.de)). So begründet Erster Stadtrat Vogel eine Erhöhung um ca. 3% mit der aktuellen Inflation und den steigenden Energiepreisen. Die in diesem Zusammenhang genannten Kostenarten machen jedoch lediglich 1% der Gesamtkosten aus und können daher als alleinige Begründung nicht ausreichen. Auch die geplante tarifliche Gehaltserhöhung für die Erzieher*innen dürfte der aktuelle Ansatz der Personalkosten durchaus verkraften. Bei der FWG Fraktion ist daher der Eindruck entstanden, dass man sich im Rathaus schlicht die Mühe sparen möchte, den Elternbeitrag für die vergangenen Jahre exakt zu berechnen. Eine von Diplom-Mathematikerin Silke Sacha durchgeführte Überschlagsrechnung zeigt, dass der Elternbeitrag in der Vergangenheit – 2020 einmal als Sonderjahr außenvorgelassen – durchschnittlich eher bei 25% lag.  Damit liegen die vergangenen Beiträge erheblich über der bereits 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 20%-Obergrenze.

Weitere Unstimmigkeiten zeigen sich in den teilweise viel höheren Anhebungen der Gebühren in den einzelnen Modulen. Zwar mag die 6- statt 3%tige Erhöhung in der Frühbetreuung eines Kindergartenkinds final mit nur einem Euro zu Buche schlagen, die Erhöhungen für den Platz eines Unter-2-Jährigen summieren sich aber schnell auf insgesamt mehr als 240 Euro im Jahr. Ein Betrag, der dann gerade beim Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Elternzeit fehlt.

Auch die Frage z.B. des Stadtelternbeirats nach der möglicherweise nicht gesetzeskonformen Bepreisung der Randzeiten gemäß der maximalen Höhe des Grundmodells, wenn auch hier wieder nur im Bereich von unter einem Euro pro Platz, wird regelmäßig unbeantwortet gelassen. Zudem konnten die teilweise signifikanten Unterschiede zu den niedrigeren Gebühren in den Nachbargemeinden bisher weder qualitativ noch quantitativ schlüssig belegt werden.

Der Aufrundungen noch nicht genug, wurden mit Bescheid vom 10.12.2021 statt der für 2022 beschlossenen 94€ monatliches Essensgeld gleich 96€ in Rechnung gestellt. Die Verwaltung begründete dies erst nach Hinweisen der Eltern mit einem „redaktionellen Irrtum“. Ein redaktioneller Irrtum, der weder mehreren Mitarbeitern der Verwaltung inklusive Stadtrat und Bürgermeister im Vorfeld noch den 18 Stadtverordneten der Koalition bei der Beschlussfassung aufgefallen ist. Letztere werden dann sicherlich „heilen“, wenn die Satzung erneut in der nächsten Sitzung des Stadtparlaments Anfang Februar mit den nun angestrebten 96 Euro diskutiert werden wird. Die FWG Nidderau erwartet bis dahin allerdings einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten für das Mittagessen in den KiTas.

„Gleichwohl empfehlen wir gerade im Gebührenbereich ein durchgängiges Controlling einzuführen, bei dem die tatsächlich angefallenen Kosten transparent dargestellt werden.  Auf dieser Basis wäre dann auch eine realistische Berechnung der anzusetzenden Gebühren möglich. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie Gebühren und Abgaben werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass der Nachweis für etwaige Erhöhungen transparent dargestellt wird.“, so Finanzsprecherin Silke Sacha.

Quelle: FWG Nidderau

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