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Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft – Anträge nur noch bis 29. Dezember möglich

Der Kinderreisepass wird zum Jahresende abgeschafft. Das hat der Bundestag beschlossen. Eine Neubeantragung oder Verlängerung ist im Bürgerbüro der Stadt Nidderau noch bis zum 29. Dezember möglich. Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Darauf weist der Fachbereich Ordnungswesen der Stadtverwaltung hin.

Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt dann einen elektronischen Reisepass, der 37,50 Euro kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt, wie bei Erwachsenen auch, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig. Eltern, die die letzte Chance auf einen Kinderreisepass noch nutzen wollen, zahlen für den Neuantrag eine Gebühr von 13 Euro und bei einer Verlängerung beziehungsweise Änderung wie der Aktualisierung des Lichtbildes 6 Euro.

Anders als beim Kinderreisepass, kann der reguläre Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Als Unterlagen werden benötigt ein Ausweisdokument wie der bisherige Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45×35 mm), eine schriftliche Zustimmungserklärung (das Formular ist als Download auf der städtischen Homepage www.nidderau.de unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare/PDF Download abrufbar) sowie eine Ausweiskopie des anderen, sorgeberechtigten Elternteils. Wichtig ist: Das Kind muss beim Termin anwesend sein. Die Bezahlung ist nur per EC-Kartenzahlung möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis auf weiteres gültig, sofern auch hier das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.

Quelle: Philipp Meißner

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