Jehovas Zeugen blicken auf einen wichtigen Meilenstein für die
Religionsfreiheit in Deutschland zurück
Am 13. Juni 2006 wurde Jehovas Zeugen in Deutschland vom Berliner Senat der Status
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Dieser Status ist aus Sicht des
Bundesverfassungsgerichts ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit und soll die
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften unterstützen.
Jehovas Zeugen sind seit über 130 Jahren in Deutschland aktiv. Während der NS-Zeit
und später in der ehemaligen DDR wurden Jehovas Zeugen schwer verfolgt. Insgesamt
wurden 282 Jehovas Zeugen unter dem Nazi-Regime wegen ihrer
Gewissensentscheidung, den Militärdienst zu verweigern, hingerichtet.
Nachdem Berlin den Körperschaftsstatus verliehen hatte, folgte bis 2017 die
Anerkennung in allen übrigen Bundesländern. Dadurch können Jehovas Zeugen
weiterhin durch Bildungs- und humanitäre Initiativen einen Beitrag zur Gesellschaft
leisten.
Weltweit leben mehr als 9,2 Millionen aktive Zeugen Jehovas in 241 Ländern und
Gebieten.
Heute sind alle 1.954 Versammlungen der Zeugen Jehovas in Deutschland in die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eingebunden. Hierzu gehören auch die Versammlungen in Hanau, Langenselbold, Gelnhausen und Wächtersbach.
Quelle: Hans-Joachim Schalies

