Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Rechtssache C-440/23 entschieden. Gegenstand des Verfahrens war eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung von Spielverlusten aus den Jahren 2019 bis 2021.
Das Urteil bezieht sich damit ausschließlich auf die frühere deutsche Rechtslage vor Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags 2021 und verweist auch insoweit wesentliche Fragen an die nationalen Gerichte. Eine Bewertung der aktuellen Regulierung in Deutschland hat der Gerichtshof nicht vorgenommen.
„Das Urteil betrifft allein die alte Rechtslage in Bezug auf zivilrechtliche Spielerklagen. Für die heutige Regulierung in Deutschland gibt es weiterhin keine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof. Insbesondere bleibt offen, ob das Lotteriemonopol und die damit verbundenen Einschränkungen für Anbieter wie Lottoland mit dem europäischen Recht vereinbar sind”, erklärt ein Sprecher von Lottoland.
Die Entscheidung lässt damit zentrale Fragen zur unionsrechtlichen Zulässigkeit des deutschen Regulierungsmodells unbeantwortet. Diese werden weiterhin von nationalen Gerichten zu klären sein.
Lottoland wird sich auch künftig um entsprechende Erlaubnisse bemühen und den Rechtsweg weiterverfolgen.
Quelle: Saskia Junge

