Dr. Katja Leikert weist auf Flüchtlingsgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Donnerstag hin
Mehr als eine Million Menschen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, hat Deutschland im Jahr 2022 aufgenommen. Hinzu kommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Vor Ort stoßen die Kommunen immer mehr an ihre Grenzen, was die Unterbringung der Geflüchteten angeht. Aus diesem Grund lädt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Donnerstag, 30. März, rund 700 Bürgermeister und Landräte aus ganz Deutschland zu einem offenen Austausch in den Deutschen Bundestag nach Berlin ein. Auch die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert wird an der Veranstaltung teilnehmen.
„Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verpflichtung weiterhin gerecht werden zu können, bedarf es neben der Begrenzung von illegaler Migration endlich auch einer gerechten Verteilung der Geflüchteten innerhalb von Europa”, so die Bundestagsabgeordnete. Abseits der großen Linien gelte es aber zunächst ganz pragmatisch die aktuellen Bedürfnisse der Städte und Gemeinden in den Blick zu nehmen.
In einem ersten Schritt setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darum für flexible Sonderregelungen für bauliche Genehmigungsverfahren von vorübergehend bzw. dauerhaft nutzbaren Gebäuden ein, um die Kommunen bei der Schaffung von neuen Unterkünften zu unterstützen. „Aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Kommunalpolitikern weiß ich, dass auch bei uns im Main-Kinzig-Kreis die Lage angespannt ist. Die Solidarität ist nach wie vor groß, gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum, aber auch an Kita- und Schulplätzen stetig.”
Um schneller und unbürokratisch Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, seien in Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 in § 246 Baugesetzbuch zehn Absätze mit Sonderregelungen eingeführt worden. Danach wird den Kommunen ermöglicht, für längstens drei Jahre mobile Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende zu errichten bzw. die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten im erleichterten Verfahren nach den Abs. 8-13 zu genehmigen. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet – bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Genehmigungen erteilt sein.
Das drohende Ende der Befristungsregelung nehme den Kommunen Planungssicherheit. Damit die Kommunen die anhaltenden, großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können, sei es darum notwendig, die Befristungsregelung zu verlängern. Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, in den §§ 246 Abs. 8-13 und 14-16 BauGB benannten Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von den Vorschriften Gebrauch gemacht werden kann, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und vorgesehene Verlängerungsoptionen um drei Jahre entsprechend anzupassen.
Quelle: Esther Wilfert