Mit Blick auf die Silvesternacht weist das Ordnungsamt der Stadt Gelnhausen darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (zum Beispiel Fachwerkhäusern) verboten ist. Die Stadt Gelnhausen legt gemäß der entsprechenden gesetzlichen Regelung einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest – das gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen. Die gesetzliche Grundlage bildet die bundesweit gültige Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Das Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass es landesweit verboten ist, so genannte „Himmelslaternen“ und Lampions mit einer Flamme aufsteigen zu lassen.
Die Bevölkerung wird zum Schutz von Gebäuden und von Menschenleben um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gebeten.
Quelle: Redaktion MKK Echo

