Landtagsabgeordnete Schad, Kasseckert und Reul zur höheren Besoldung für Grundschullehrkräfte
Die Landesregierung setzt ein wichtiges Signal und investiert in den Bildungsstandort Hessen: So wird die Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte bis 2028 sukzessive von A12 auf A13 angehoben. Auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien wird neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Das haben Ministerpräsident Boris Rhein und Kultusminister Alexander Lorz in Wiesbaden bekanntgegeben.
Die drei heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Max Schad, Heiko Kasseckert und Michael Reul begrüßen die Ankündigung ausdrücklich: „In der Grundschule wird die Basis für die Zukunft unserer Kinder gelegt. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verdient gesellschaftlich mehr Anerkennung. Mit einer höheren Besoldung sowie der Neuregelung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern in den Sommerferien machen wir den Beruf – auch im föderalen Wettbewerb mit anderen Bundesländern – attraktiver. Das vorgelegte Maßnahmenpaket wird sich auch positiv auf die Lehrerversorgung in den heimischen Schulen vor Ort auswirken. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Bildungsstandort Main-Kinzig”, schreiben die drei Abgeordneten.
Mit der Ausweitung der Studienplatzkapazitäten sowie umfangreichen Programmen zum Quereinstieg und zur Weiterqualifikation von Lehrkräften hat das Land Hessen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der Lehrkräfte zu erhöhen. Im Landeshaushalt wurden für dieses und nächstes Jahr 4000 neue Stellen geschaffen. Alle Maßnahmen zusammen sollen nun dafür sorgen, dass noch mehr junge Menschen in Hessen sich für ein Lehramtsstudium entscheiden. Nach Abschluss der Erhöhung, die in sechs Schritten erfolgen soll, schlägt die Anpassung jährlich mit rund 110 Millionen Euro im Landeshaushalt zu Buche.
Quelle: Esther Wilfert