Freitag, November 22, 2024
StartPolitikWer ist für unerledigte Anträge oder Verwaltungsversäumnisse aus der Vergangenheit verantwortlich? Viele...

Wer ist für unerledigte Anträge oder Verwaltungsversäumnisse aus der Vergangenheit verantwortlich? Viele Hinweise aber keine Namensnennung in der Gemeindevertretersitzung

Schöneck. Mit der überaus traurigen Mitteilung, dass nämlich der 66jährige Walter Rauch (SPD), in mehr als vier Jahrzehnten mehrmaliger Ausschussvorsitzender und SPD-Fraktionsvorsitzender und bei der letzten Bürgermeisterwahl vor kurzem SPD-Bürgermeisterkandidat, am vergangenen Freitag in seiner Wohnung an einem Herzinfarkt verstorben sei, eröffnete der Gemeindevorstehers Klaus Ditzel (SPD) die Gemeindevertretersitzung am Mittwochabend. Mit einer Schweigeminute gedachte die Gemeindevertretung ihrem langjährigen Mitglied.
Um die Vergangenheit ging es dann auch anschließend bei mehreren Anträgen der FWG-Fraktion. „Es sind zum Teil Anträge, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, aber niemals abgeschlossen wurden“, begründete der FWG-Fraktionschef Matthias Geisler seine Anträge. Beispiel: Aufstellung eines Bebauungsplans Uferstraße, 1.Ergänzung. Er sollte als Veränderungssperre dienen, wurde ab er nie umgesetzt. 2.Beispiel Attraktivitätssteigerung der Sportvereine. Darüber wurde von der Verwaltung immer wieder berichtet, dass die Gespräche noch laufen würden bis es 2021 plötzlich still wurde um die Gespräche. „Es sind Karteileichen, die nun formell endlich beseitigt werden sollten“, so Geisler weiter. Auch über die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans will die FWG mehr wissen. Die Gespräche mit den Kommunen laufen seit 2016, doch irgendwelche Informationen dazu habe die Gemeindevertretung bislang erhalten. Nachdem die neue Bürgermeisterin Carina Wacker (CDU) die Gespräche anschließend bestätigt hatte und auch eingeräumt hatte, dass über die Inhalte die Gemeindevertretung bisher niemals unterrichtet worden sei, wurde beschlossen, dies ab sofort zu ändern. Sie werden demnächst dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt.
Das letzte Versäumnis, das an diesem Abend über einen Dringlichkeitsantrag der Verwaltung zur Diskussion stand, war die Anbindung des Konrad-Zuse-Rings an den nördlichen Kreisverkehr der L 3009. Der ursprünglich im Jahr 2018 aufgestellte Kostenplan mit 921.139,23 Euro beläuft sich mittlerweile auf 1.968.987,86 Euro. Und obwohl die Baumaßnahmen dazu seit diesem Jahr laufen, gibt es noch keinen Beschluss für die Anbindung, denn schon der Kreisverkehr allein war in der Gemeindevertretung ursprünglich auf heftige Kritik gestoßen. Die Anbindung selber war dann aus nun nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nie der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt worden. „Wenn wir das Vorhaben jetzt aber nicht nachträglich durchwinken, werden wir schadensersatzpflichtig“begründete die Bürgermeisterin den Dringlichkeitsantrag sichtlich ärgerlich. Redner fast aller Fraktionen äußerten ebenfalls ihren Missmut über das Versagen der Verwaltung, denn da war der Vorgang offensichtlich liegen geblieben. Namen wurden zwar nicht genannt, aber die neue Bürgermeisterín wurde ermutig, die Versäumnisse alle schnellst möglich aufzuarbeiten. Deshalb wurde dem Dringlichkeitsantrag auch anschließend mehrheitlich bei nur einer Nein-Stimme und acht Enthaltungen zugestimmt.
Fast an den Rand rückte dadurch die aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteil von 2018 bedingte Grundsteuerreform, die auch in Schöneck neue Steuersätze für die Grundsteuer ab 1.011.2025 nötig machen. Bemängelt war vom Gericht, dass Grundstückseigentümer, die ihre Immobilien vor 1964 erworben hatten, bisher weniger Grundsteuer zu zahlen hatten als diejenigen, die später Immobilienbesitzer wurden. Deshalb wurden zunächst alle Grundstücke in der Grundsteuermessbetragssatzung neu und einheitlich bewertet. Altbesitzer zahlen danach mehr. Beim größten Teil (rund 70 Prozent) der Grundstücksbesitzer ändert sich hingegen kaum etwas – auch wenn die Grundsteuersätze erheblich angehoben werden mussten, damit die Kommunen wieder die gleichen Einnahmen wie vor der Reform erhalten. Aufkommensneutral muss es sein, so die Vorschrift des Verfassungsgerichtes. Deshalb beträgt ab dem 1.01.2025 in Schöneck die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betrieb 607 Prozentpunkte, die Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke 857 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer 400 Prozentpunkte. Diese Sätze können im ersten Halbjahr noch einmal überarbeitet und angepasst werden.
Ändern werden sich ebenfalls die Gebühren für Abwasser und zwar vor allem durch den Aus- und Umbau der Gruppenkläranlage. Vor allem das Schmutzwasser wird um rund einen Euro pro Kubikmeter ansteigen. Diese Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Auch für die Musikschule, die zusammen mit Nidderau und Niederdorfelden betrieben wird, muss die Gemeinde in den nächsten Jahren tiefer in die Tasche greifen. Wurden bisher für Schöneck 77.000 Euro jährlich fällig, so sind es ab nächstem Jahr 100.000 Euro pro Jahr. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, wonach die Schule zukünftig für ihre Lehrer die Sozialabgaben übernehmen muss.

Jürgen W. Niehoff

3 Fotos anbei
1. Schönecks Bürgermeisterin Carina Wacker während der Gemeindevertretersitzung
2. diese Durchfahrt zum Konrad Zuse-Ring wird ausgebaut
3. während der Gemeindevertretersitzung die Bürgermeisterin Carina Wacker (re), daneben der Erste Beigeordnete André Collas und die Beigeordnete Monika May

img 8208 757bda5b321b798e39708ca967b82850mkk echo gemeindevertretung schoeneck 3 jwn 12ba6dfd99e047c810581e36eeb69e5d

Quelle: Jürgen W. Niehoff

Ähnliche Artikel
- Advertisment -

Am beliebtesten