Mittwoch, März 12, 2025
StartRegion 2HanauVorrang für Kinder- und Jugendschutz: Lachgas-Verbot für Minderjährige

Vorrang für Kinder- und Jugendschutz: Lachgas-Verbot für Minderjährige

Magistrat der Stadt Hanau beschließt Änderung der Gefahrenabwehrverordnung
Weil auch in Hanau Lachgas unter Jugendlichen als Party- und Freizeitdroge immer stärker verbreitet ist, hat der Magistrat jetzt reagiert. Mit der Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt soll unter anderem der Verkauf an Minderjährige zukünftig verboten sein.

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„Unser wichtigstes Anliegen ist, Kinder und Jugendliche zu schützen. “, sagt Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley. „Deshalb werden nicht nur der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zukünftig in Hanau verboten sein, sondern auch der Konsum auf Spielplätzen und weiteren öffentlichen Flächen.“

Dem Beschluss des Magistrats war ein Antrag von SPD, CDU und FDP in der Stadtverordnetenversammlung im November 2024 vorausgegangen, der einstimmig beschlossen wurde. Ein Vorstoß, der in Deutschland beispielhaft war, da es bislang noch keine bundeseinheitliche Regelung zu Abgabe und Verkauf von Lachgas gibt. In ihrem Antrag baten die Fraktionen darum, die Erarbeitung einer Verordnung für das Hanauer Stadtgebiet zu prüfen. Als Begründung verwiesen sie auf wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen der regelmäßige Konsum von Distickstoffmonoxid, umgangssprachlich bekannt als „Lachgas“, insbesondere für Kinder und Jugendliche große Gefahren mit sich bringt. Dazu zählen neurologische Schäden, Atemprobleme, psychische Auswirkungen, wie Angstzustände oder Verwirrtheit, ein erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie ein Suchtpotenzial.

„Die Stadtpolizei stellt schon seit längerem einen zunehmenden Konsum von Lachgas fest – vor allem bei Minderjährigen“, sagt Stadträtin Hemsley. Bürgerinnen und Bürger würden zudem vermehrt Lachgas-Kartuschen auf Spielplätzen, in öffentlichen Parks und an anderen Orten der Stadt entdecken. Weil es bisher keine entsprechenden Gesetze zu Abgabe oder Konsum gebe, durften Ordnungsbehörden und Polizei auch keine Kontrollen durchführen. Das soll sich mit der geänderten Gefahrenabwehrverordnung zumindest im Stadtgebiet Hanau ändern. „Wir sind mit unseren Verordnungen nun vor der Lage, hoffen aber weiterhin, dass es in absehbarer Zeit eine bundeseinheitliche Regelung gibt“, erklärt Isabelle Hemsley und dankt dem städtischen Ordnungsamt sowie dem Rechtsamt für die schnelle Ausarbeitung der Beschlussvorlage.

Der Beschluss des Magistrats zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung wird nun der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung am 24. März 2025 vorgelegt. Sobald diese ebenfalls zugestimmt hat, kann er umgesetzt werden.

Pressekontakt: Julia Oppenländer

Bild: @OpenClipart-Vectors from pixabay

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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