Nachgewiesene Fälle in Hessen: Kreis gibt Allgemeinverfügung heraus
Main-Kinzig-Kreis. – Vor dem Hintergrund erster in Hessen nachgewiesener Fälle von aviärer Influenza, bekannt als „Vogelgrippe“, hat der Main-Kinzig-Kreis in Abstimmung mit den anderen Veterinärämtern in Hessen die Vorsichtsmaßnahmen erhöht und eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit sollen eine Ausbreitung des Virus möglichst verhindert und die heimischen Geflügelbestände geschützt werden. Die Maßnahmen gelten sowohl für private als auch gewerbliche Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Ziel der Verfügung ist es, durch gezielte Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung von Geflügel mit dem Virus zu minimieren. Insbesondere durch den Kontakt mit Wildvögeln, die als Überträger des Virus fungieren können, besteht ein hohes Risiko. Die Maßnahmen dienen der Vorsorge und dem Schutz der Tiere.
In der Allgemeinverfügung sind neben hohen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen auch das Verbot von überregionalen Börsen, Märkten und Schauen enthalten. Rein regionale Schauen, „bei denen lediglich Tiere aus dem Kreisgebiet ausgestellt werden, dürfen weiterhin nach Genehmigung durch das Veterinäramt des MKK stattfinden“, so der Wortlaut der Allgemeinverfügung.
Im Main-Kinzig-Kreis gibt es aktuell noch keinen Fall von Vogelgrippe. Aufgrund der hohen Dynamik der Ausbreitung, besteht jedoch das Risiko, dass es über Wildtiere zu einem Eintrag kommt. In den vergangenen Wochen hatte es bereits Ausbrüche in Geflügelhaltungen in umliegenden Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gegeben. Mehrere tausend Hühner, Enten und Gänse mussten deshalb getötet werden. Aviäre Influenzaviren wurden außerdem in der Wildvogelpopulation in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und in den vergangenen Tagen auch in hessischen Landkreisen nachgewiesen.
Die Maßnahmen in der Allgemeinverfügung sollen mögliche Übertragungswege des Virus wie über Kleidung und Schuhwerk, Einstreu oder eingesetzte Maschinen und Fahrzeuge verhindern. Personen, die mit Geflügel in Kontakt kommen, müssen sich regelmäßig die Hände desinfizieren und ihre Kleidung vor Betreten des Stalls wechseln. Zudem müssen sie ihre eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren, insbesondere bei einem Einsatz in verschiedenen Ställen. Nach einer Ausstallung sind auch die Ställe nach strengen Vorgaben zu reinigen. Auffälligkeiten bei Tieren, die auf eine mögliche Infektion mit dem Vogelgrippevirus hindeuten – plötzliche Häufung von Krankheitsfällen oder verendetem Geflügel – sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Genaue Hinweise, was und wie zu melden ist, finden sich auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter Tierseuchenbekämpfung.
Eine Aufstallungspflicht gilt aktuell im Main-Kinzig-Kreis noch nicht. Der Main-Kinzig-Kreis weist aber vorsorglich darauf hin, dass dies nach einem positiven Laborbefund erforderlich werden kann. Die detaillierte Allgemeinverfügung sowie weiterführende Informationen zu den Vorschriften und Maßnahmen sind auf der Internetseite des Landkreises (www.mkk.de) verfügbar.
Bildunterschrift: Aufgrund der hohen Ausbreitungsdynamik der Vogelgrippe besteht das Risiko, dass es über Wildtiere zu einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen kommt.
Quelle: Redaktion MKK Echo

 
                                    