CDU Nidderau kritisiert jahrelange Verzögerung bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014
„Mein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung ist schwer beschädigt“, so Klaus Knapp, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Nidderau.
Hintergrund dieser Aussage ist der Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses „Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Nidderau“. Ziel der Untersuchung war es, die Gründe für die außergewöhnlich lange Dauer der Prüfung zu ermitteln.
Der Jahresabschluss 2014 hätte gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) bis Ende April 2015 erstellt werden müssen. Tatsächlich wurde er jedoch erst am
13. Januar 2016 an das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises übermittelt. Der Abschlussbericht dieses Amts wurde erst am 8. April 2024 fertiggestellt – und am 16. Mai 2024 in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Damit dauerten die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses insgesamt neun Jahre – ein völlig inakzeptabler Zustand.
Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses stellt den Sachverhalt dann noch auf den Kopf: „Dies legt die Vermutung nahe, dass die Unterlagen der Stadt Nidderau ein hohes qualitatives Niveau aufwiesen und auf Nachfragen vermutlich stets sehr zeitnah reagiert werden konnte. Hierfür spricht der Haupt- und Finanzausschuss der Finanzverwaltung der Stadt Nidderau seinen Dank aus.“ Weiter heißt es: „Ebenso sind die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses davon überzeugt, dass das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises seine Arbeit gewissenhaft und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden und des Kreises erledigt und entsprechend priorisiert.“
Aus Sicht der CDU-Fraktion zeigt dieser Vorgang ein grundlegendes Problem: Die Kommunalverwaltung und die Kommunalaufsicht arbeiten mit einer Produktivität, die weit hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Die Beschäftigten der Verwaltungen leisten sicherlich ihr Bestes, doch es wird immer offensichtlicher, dass die Abläufe ineffizient sind.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse gehört zu den zentralen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes. Dass es neun Jahre dauert, bis ein Bericht vorliegt, ist nicht hinnehmbar. Die Hessische Gemeindeordnung fordert in § 114 Abs. 1: „Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss […] bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.“ Das bedeutet, dass der geprüfte Jahresabschluss 2014 spätestens bis zum 31. Dezember 2016 hätte vorliegen müssen.
Dieses Beispiel macht deutlich: Es mangelt nicht nur an Produktivität in der Verwaltung von Nidderau und im Main-Kinzig-Kreis, sondern auch an einer wirksamen Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Ebenso ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, die Verwaltung zu überwachen und sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Thomas Warlich, CDU-Fraktionsvorsitzender, betont das hohe Engagement der CDU-Fraktion, die Verwaltung zu unterstützen und Missstände zu beseitigen.
Die CDU-Fraktion wird deshalb einen Antrag einbringen, um das Amt für Prüfung und Revision aufzufordern, den Ablauf der Prüfung transparent zu machen. Solche gravierenden Verzögerungen sind nicht nur ein Verwaltungsversagen, sondern tragen auch zur wachsenden Politikverdrossenheit bei.
CDU – wir kümmern uns.
Bild: Klaus Knapp, Finanzen CDU Nidderau
Quelle: Steffen Wilde