Wiegelmann und Reddig begrüßen Abschaffung der Turbo-Einbürgerung
Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung der von der ehemaligen Ampel-Regierung eingeführten Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Ab sofort können in Deutschland lebende Ausländer nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen frühestens nach fünf Jahren einen deutschen Pass erhalten. Damit wird eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sowie dem Sofortprogramm von CDU und CSU umgesetzt. Auch die beiden heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Johannes Wiegelmann (Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten) und Pascal Reddig (Wahlkreis Hanau und Region) haben für die Abschaffung gestimmt.
„Das Ende der Turbo-Einbürgerung ist ein Puzzleteil für die notwendige Kurskorrektur in der Migrations- und Gesellschaftspolitik. Mit diesem Schritt erhält die deutsche Staatsangehörigkeit wieder den ihr gebührenden Stellenwert als Ausdruck von Vertrauen, Zugehörigkeit und Ergebnis guter Integration“, so Wiegelmann und Reddig.
Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in seiner Rede im Deutschen Bundestag deutlich gemacht habe, sei die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit kein Automatismus, sondern dürfe erst am Ende des Integrationsprozesses stehen, um Fehlanreize und Missbrauch zu vermeiden. Pascal Reddig: „Ausreichende Sprachkenntnisse, stabile Lebensverhältnisse, die Orientierung an unserer demokratischen Werteordnung sowie die tatsächliche Verwurzelung in der Gesellschaft sind Voraussetzungen, die Zeit und Engagement erfordern und nicht im Schnelldurchgang absolviert werden können.“
Johannes Wiegelmann ergänzt: „Mit der Rückkehr zur fünfjährigen Frist wird sichergestellt, dass die Menschen, die Deutsche werden wollen, ausreichend Gelegenheit haben, sich einzuleben, Deutsch zu lernen, Teilhabe zu erlangen und sich mit den Werten und Strukturen unseres Landes auseinanderzusetzen und zu identifizieren.“
Um jedoch sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen wirklich erfüllt werden, fordern Wiegelmann und Reddig weitere Maßnahmen wie eine persönliche Vorsprache beim Einbürgerungsverfahren: „Es muss verpflichtend werden, dass Antragstellende persönlich vorsprechen – nicht nur zur Identitätsprüfung, sondern auch zur Überprüfung der Sprachkenntnisse und zur Abgabe der Bekenntniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch und garantiert, dass die Voraussetzungen nicht nur auf dem Papier erfüllt sind.“ Sprachtests allein auf schriftlicher Basis seien nicht ausreichend. Wiegelmann: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss deutsch sprechen. Nur so kann Integration tatsächlich gelingen.“
Insgesamt müsse der gesamte Prozess durch Sprachförderung, Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt sowie Angebote zur Wertevermittlung flankiert werden, damit all diejenigen, die einbürgerungsfähig sind, auch die Möglichkeit haben, die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen.
Quelle: Redaktion MKK Echo