Donnerstag, November 27, 2025
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Verdächtiges Ansprechen und Verhalten: Polizei ermittelt schnell 51-Jährigen- Gründau

(lei) Nach jüngsten Mitteilungen über ein verdächtiges Verhalten gegenüber
Minderjährigen im Bereich Gründau hat die Polizei die Identität eines hierfür
verantwortlichen, zunächst unbekannten Mannes rasch klären können. Es handelt
sich um einen 51-Jährigen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mann am
Montagmittag nach Unterrichtsschluss vor einer Schule in der Niedergründauer
Straße versucht haben, verbal Kontakt zu mindestens einem Mädchen –
möglicherweise auch zu weiteren dort wartenden Schülerinnen und Schülern –
aufzunehmen und sie dabei belästigt haben. Anschließend soll er gemeinsam mit
einigen Kindern in einen Bus eingestiegen sein. Am Dienstagnachmittag habe er
vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Mittel-Gründau zudem durch ein Fenster bei einer
Veranstaltung von Kindern zugeschaut. Die zuständige Ermittlungseinheit der
Kriminalpolizei nahm in beiden Fällen umgehend die Ermittlungen auf. Am heutigen
Donnerstag konnten die Ermittler den Tatverdächtigen aufgrund vorliegender
Hinweise identifizieren und antreffen. Dabei machten sie ihm eindringlich
deutlich, welche Wirkung sein Verhalten auf andere hat und welche Konsequenzen
daraus entstehen können. Darüber hinaus wurde ihm ein Platzverweis
ausgesprochen. Aktuell deutet nichts darauf hin, dass sich der 51-Jährige
strafbar gemacht hat. Die Hintergründe seines Verhaltens müssen jedoch noch
abschließend geklärt werden. Zur weiteren Aufklärung bittet die Kripo um
sachdienliche Hinweise unter der Rufnummer 06181 100-123. Im Zuge der Befassung
wurde den Ermittlern zudem bekannt, dass in sozialen Netzwerken und
Messenger-Diensten Bild- und Videomaterial kursiert, das den Mann zeigen soll.
Die Polizei rät dringend dazu, die Weitergabe von Informationen im Netz
sorgfältig zu prüfen. Gleichwohl die Polizei jeden Hinweis ernst nimmt und
diesen mit größter Sorgfalt nachgeht, warnt sie vor ungewollter Panikmache im
Netz und appelliert daher eindringlich, auf ungerechtfertigte private
“Fahndungen” und Warnhinweise in den sozialen Medien zu verzichten. Solche
Veröffentlichungen können Persönlichkeitsrechte erheblich beeinträchtigen und
unter Umständen sogar strafbar sein – etwa dann, wenn sie geeignet sind, eine
Person herabzuwürdigen oder anderweitig zu diskreditieren. Statt sensible
beziehungsweise heikle Informationen zu verbreiten, können Eltern selbst
vorbeugend tätig werden: Indem sie mit ihren Kindern immer wieder über wichtige
Verhaltensregeln sprechen – besonders für Situationen, in denen sie allein
unterwegs sind, etwa auf dem Schulweg.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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