Donnerstag, Juni 11, 2026
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StartHessenUrteil gegen Tierschützer belegt Notwenigkeit zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

Urteil gegen Tierschützer belegt Notwenigkeit zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

ÖDP sieht Engagement bestätigt und fordert, Profitinteressen nicht über Tierschutz zu stellen.

Tierschutz oder Schadenersatz für einen Schlachthof: Was ist uns mehr wert? Zwei Aktivisten nämlich müssen einem Schlachthof in Lohne bei Vechta jetzt viel Geld bezahlen, weil sie Videos publizierten, wie Schweine in dem Betrieb mit CO2-Gas betäubt und danach geschlachtet wurden. Die Tiere litten dabei, nach Aussagen der Aktivisten, große Qualen. Die Richter urteilten trotz dieses ethischen Arguments dennoch gegen die Tierschützer: „Die CO₂-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden”, begründeten sie, „wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen”, zitiert der Spiegel ihre Begründung. Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei), die als Partei auch „für ein Ende der CO₂-Betäubung eintritt, da diese zu vermeidbaren Tierqualen führt”, wie ihr Bundesvorsitzender Günther Bendle-Behnisch betont, ist diese Höherbewertung wirtschaftlichen Profits vor den Leiden der Tiere ein Beleg, dass ihre nach Bekanntwerden des Prozesses gestartete Petition zur Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen genau am richtigen Hebel ansetzt. Sie fordert die Behandlung der Tiere zu verbessern. Aus ganz Deutschland setzen sich inzwischen Menschen mit ihrer Unterschrift für die Initiative der ÖDP ein.

Quelle: ÖDP Bundesverband

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