Hanau (ots) – (lei) Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz
stellten Stadt- und Landespolizei am Freitagabend bei einer gemeinsamen
Kontrolle in der Hanauer Innenstadt fest. Zwischen 19.30 und 23 Uhr überprüften
die Einsatzkräfte der Stadtpolizei und des Polizeireviers Hanau insgesamt 69
Personen innerhalb der seit dem 1. August 2025 eingerichteten Waffenverbotszone.
Hierbei wurde gegen einen 22-Jährigen eine Strafanzeige wegen des Verdachts des
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gefertigt. Bei dem Mann fanden die
Ordnungshüter eine geringe Menge Amphetamin sowie über 62 Gramm an Cannabis, was
eine Sicherstellung zur Folge hatte. Auch eine 17-Jährige führte Cannabis mit,
sie hatte gut 24 Gramm der Droge dabei. Da sie noch nicht volljährig war und es
sich demnach um ein sanktionsloses Verbot handelte, durfte auch sie die Drogen
nicht behalten. Diese wurden der Vernichtung zugeführt.
Ein 46-Jähriger hatte gegen das geltende Verbot des Führens von Messern
verstoßen, da er im Schlossgarten ein Einhandmesser mitführte. Das Messer wurde
ebenfalls sichergestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein
Bericht an die Waffenbehörde gefertigt.
Am Freiheitsplatz stießen die Einsatzkräfte am späten Abend auf einen
23-Jährigen, gegen den bereits ein Aufenthaltsverbot für den Bereich bestand. Im
Verlauf der Kontrolle soll er eine Beamtin beleidigt und bedroht haben. Bei der
Durchsetzung des Verbots habe der Mann Widerstand geleistet, woraufhin er
vorübergehend in Gewahrsam genommen wurde. Gegen ihn wurden mehrere
Strafanzeigen gefertigt.
Bei einer weiteren überprüften Person stellte sich heraus, dass sie zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Hintergrund zur Waffenverbotszone:
Die Hanauer Waffenverbotszone umfasst große Teile der Innenstadt, darunter
Freiheitsplatz, Marktplatz, das Forum Hanau und den Schlossgarten. Auch
zahlreiche Nebenstraßen und Passagen sind einbezogen. Innerhalb dieser Zone ist
das Mitführen von Waffen – darunter auch Messer und Elektroschockgeräte –
grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten etwa für Gewerbetreibende oder Inhaber
gastronomischer Betriebe.
Ziel der Kontrollen ist es, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und
potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Stadt- und Landespolizei kündigten
an, vergleichbare Maßnahmen auch künftig regelmäßig durchzuführen.
Quelle: Redaktion MKK Echo