Freitag, Mai 16, 2025
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Tag des Lichts: Zwei Jahre Hessisches Naturschutzgesetz für mehr Natur-Licht

Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung lobt das Gesetz
(Frankfurt am Main, 16.05.2025) Ausgerufen von der UNESCO, wird seit 2017 jährlich am 16. Mai der Internationalen Tag des Lichts gefeiert, um ein Bewusstsein für die Errungenschaften der Lichtwissenschaften zu schärfen. Doch markiert der Mai 2025 in Hessen auch noch ein anderes Datum: der Beschluss der Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes im Mai 2023, dass explizit den Schutz der Nacht als eines der Ziele gesetzlich verankert hat. Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung lobt diesen Schritt und zieht eine erste positive Bilanz.
Warum Schutz der Nacht
Die künstlich beleuchtete Dunkelheit stellt ein echtes Dilemma dar, da sie eine der dramatischsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte für Mensch und Tier ist. Einerseits wird sie häufig als Zeichen des Fortschritts angesehen, andererseits wird zunehmend erkannt, dass sie erhebliche Nachteile mit sich bringt – nicht nur für die menschliche Wahrnehmung in den Ortschaften und die kommunalen Finanzen, sondern auch für die Umwelt. Es werden große Mengen an Ressourcen und Energie verbraucht, das Orts- und Landschaftsbild verändert sich, und der Sternenhimmel verblasst. Insbesondere aber sind wildlebende Tier- und Pflanzenarten in unterschiedlichem Maße und mit teils fatalen Folgen betroffen. Dazu gehören die in allen Lebensstadien wichtigen Nachtfalter, die als Bestäuber und Teil der Nahrungsnetze fungieren, der lichtscheue Kulturfolger Igel, der seit letztem Jahr als gefährdete Art gelistet ist, sowie Zugvögel.
Doch wirkt weit über die Siedlungen hinaus, in denen es erzeugt wird. Denn es gelangt über Streuung an Wolken und Staubpartikel in der Atmosphäre auch weit in die Außenbereiche und Schutzgebiete ohne eigene Beleuchtung, was dort zu einer künstlichen Aufhellung führt. In einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung hat das Senckenberg Biodiversitäts- und Klimaforschungszentrum Frankfurt verdeutlicht, wie schädlich selbst geringe Mengen an Kunstlicht bereits nachteilige Auswirkungen auf Insekten haben können.
Schutz der Lebewesen vor Beleuchtung gesetzlich verankert
Nächtliches Kunstlicht gilt seit 1993 als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2021 brachte zudem verbesserte Bestimmungen. Angesichts des Insektensterbens wurden auch die Landesnaturschutzgesetze in Bayern und Baden-Württemberg angepasst, um den Schutz vor Lichtverschmutzung zu stärken.
Mit dem Hessischen Naturschutzgesetz wurde der Schutz der Lebewesen vor Beleuchtung jedoch konkret als eines der gesetzlichen Ziele verankert. § 35 des HeNatG stellt den Behörden konkrete Instrumente zur Verfügung, um unnötiges Licht zu vermeiden, die Beleuchtung auf Nutzflächen zu begrenzen und das lang ersehnte Verbot von Himmelsstrahlern durchzusetzen. Auch die Anstrahlung von Gebäuden und Werbebeleuchtung wurde eingeschränkt, bleibt jedoch hinter den Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes von Baden-Württemberg zurück. Trotz einiger Einschränkungen stellt das Hessische Naturschutzgesetz einen Fortschritt dar und fördert die den Erfolg bei den dringend notwendigen Bemühungen für mehr natürliche Nächte in unseren Siedlungen.
Mut zur Reduzierung der Beleuchtung – Vorteile für Mensch, Tier und Steuergeld
Das Hessische Naturschutzgesetz stellt die Vermeidung von Licht in den Vordergrund, weshalb auch die öffentliche Beleuchtung nicht ausgenommen bleiben sollte. Knappe Haushaltsmittel haben in vielen Kommunen bereits zur Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung geführt, was die Nutzungseffizienz erhöht. Beispiele hierfür sind Staufenberg, Buseck, Tann (Rhön) und Frankenau seit vielen Jahren. Seit 2022 haben sich viele weitere Städte in Deutschland, darunter Gütersloh, für die Nachtabschaltung entschieden.
Der Mythos, weniger Licht würde weniger Sicherheit bedeuten, ist längst durch die Erfahrungen der Kommunen und die Statistiken der Polizeibehörden widerlegt. Dennoch erfordert es etwas mehr Eigenverantwortung den Bürgerinnen und Bürgern ab. Viele Menschen erkennen nach einer Eingewöhnungszeit die Vorteile, darunter das Bewusstsein für den Nutzen im kommunalen Haushalt und für die Natur, insbesondere im ländlichen Raum. Die Nachtabschaltung ist nicht nur eine wirksame Klimaschutzmaßnahme ohne zusätzliche Investitionen, sondern ermöglicht auch tierischen Mitbewohnern – ob tag- oder nachtaktiv – die notwendige Nachtruhe. Zudem kehren mit der nicht künstlich beleuchteten Dunkelheit auch die Sterne und die Milchstraße zurück in die Ortschaften.

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Aufruf zur Sensibilisierung am Tag des Lichts
Anlässlich des Tags des Lichts ermuntert das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung die Bürgerinnen und Bürger, sich intensiver mit den schädlichen Auswirkungen von nächtlichem Kunstlicht auseinanderzusetzen. Zwei Jahre Hessisches Naturschutzgesetz haben sicherlich hier und da zur Reduzierung von Lichtverschmutzung geführt, ohne dass dies bemerkt wurde, da die Menschen es schlichtweg verschlafen. Aber auch rund um das eigene Haus kann man viel tun, um den tierischen Gartenbewohnern das nächtliche Leben zu erleichtern und sicherlich gefällt es vielen Menschen, den Sternenhimmel zu sehen. Bürgerinnen und Bürger können sich zudem aktiv im eigenen Wohnort an der Lösungsfindung zur Vermeidung von Lichtverschmutzung in ihren Kommunen beteiligen und diese unterstützen. Denn ohne gemeinsames Engagement kann der Schutz der Nacht nicht erfolgreich gelingen – ganz im Sinne des Hessischen Naturschutzgesetzes, das in § 7 den Schutz von Natur und Landschaft um ihrer selbst willen und als Teil der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger definiert.
Redaktion: SAF
Pressekontakt bei Rückfragen:
Thomas Düring (Netzwerkkoordinator) kontakt@lichtverschmutzung-hessen.de
Informationen zum Netzwerk unter www.lichtverschmutzung-hessen.de

Fotos im Anhang:

Foto: Andreas Mötzung. Selbst die Beleuchtung kleiner Siedlungen hellt den Himmel stark auf und reflektiert das Licht in die Außenbereiche.

Foto: Christian Rossberg. Der Sternenhimmel über einer Hessischen Kommune. Auch wenn die öffentliche Beleuchtung ausgeschaltet ist, ist es nie ganz dunkel in Siedlungen.

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Quelle: Redaktion MKK Echo

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