Einbahnstraßenregelung in der Borngasse wird für die Zeit des Kirchweihfestes aufgehoben
Die Verkehrsteilnehmenden, insbesondere die Anwohnenden der Pilgerstraße/An der Paulskirche und den benachbarten Straßen, werden um Beachtung der Haltverbotszonen gebeten, da die Flächen für den Aufbau des Kirchweihfestes benötigt werden.
Die Einbahnstraßenregelung in der Borngasse wird für die Zeit des Kirchweihfestes (20.07.-24.07.2023) aufgehoben. Es kann zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld des Veranstaltungsortes kommen.
Quelle: Ute Wolf