Stadtverordnetenvorsteher lädt zur Bürgerversammlung am 2. Mai in Bischofsheim ein
Die drängende Aufgabe zur temporären Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerber*innen in Notunterkünften, sowie die mittel- bis langfristigen Planungen für die dauerhafte Bereitstellung von Wohnraum sind Gegenstand einer Bürgerversammlung am Dienstag, 2. Mai, um 19 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim.
Aktuell leben ca. 500 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen in Maintal. Das Landesaufnahmegesetz verpflichtet Kommunen, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Zuweisung erfolgt gemäß einem Verteilungsschlüssel durch den Main-Kinzig-Kreis. Für 2023 muss Maintal mit einer Zuweisung von weiteren 410 Personen rechnen, deren Unterbringung Maintal sicherstellen muss.
Die Erweiterung der Unterbringungskapazitäten um Hallenstandorte auf den Festplätzen in Bischofsheim und Hochstadt haben Diskussionen in der Bürgerschaft ausgelöst. „In dieser Bürgerversammlung wird dem hauptamtlichen Magistrat die Möglichkeit gegeben, über die aktuelle Situation und die weiteren Planungen zu informieren. Die Bürger*innen erhalten damit Informationen aus erster Hand, können Fragen stellen und Anregungen geben. „Wir möchten einen Austausch der Argumente – sachlich, wertfrei und konstruktiv“, betont Stadtverordnetenvorsteher Martin Fischer, der gemeinsam mit dem Magistrat zu dieser Bürgerversammlung einlädt. Teilnehmen werden neben der Bürgermeisterin und dem Ersten Stadtrat weitere Vertreter*innen aus Magistrat, Verwaltung und Politik.
Quelle: Stadt Maintal