Die SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Gelnhausen fordert den Stadtverordnetenvorsteher, Herrn Peter Tauber, auf, in seiner Rolle als oberster Repräsentant der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu der mit seinem Amt verbundenen parteipolitischen Neutralität und Verpflichtung zum Schutz demokratischer Grundwerte Stellung zu nehmen.
Herr Tauber hat sich in einem jüngst verbreiteten Interview für eine Öffnung der Union gegenüber der AfD ausgesprochen. Solche öffentlichen Äußerungen stehen aus Sicht der SPD-Fraktion im Widerspruch zur besonderen Verantwortung des Stadtverordnetenvorstehers. Dieses Amt verlangt Unparteilichkeit in der Repräsentation des gesamten Stadtparlaments und der demokratischen Institutionen unserer Stadt.
Die SPD-Fraktion erkennt an, dass Herr Tauber als gewählter Kommunalpolitiker und Parteimitglied selbstverständlich das Recht auf politische Meinungsäußerung besitzt. Dieses Recht endet jedoch dort, wo die Integrität seines Amtes berührt wird und wo Äußerungen geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität und die überparteiliche Integrationsfunktion des Stadtverordnetenvorstehers zu beeinträchtigen. Gerade weil er das Stadtparlament als Ganzes repräsentiert, ist von ihm ein besonders sensibler Umgang mit politischen Positionierungen zu erwarten.
Darüber hinaus kritisiert die SPD-Fraktion die inhaltliche Unschärfe seiner Äußerungen. Wer eine Neubewertung der sogenannten Brandmauer fordert, muss zugleich klar benennen, welche demokratischen Grenzen weiterhin gelten sollen. Herr Tauber bleibt eine Antwort darauf schuldig, welche konkreten roten Linien die CDU gegenüber einer Partei ziehen soll, die vom Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextrem eingestuft wird. Eine solche Klarstellung wäre notwendig gewesen, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass es nicht um eine Relativierung demokratischer Grundwerte, sondern um ihre Verteidigung geht.
Die SPD-Fraktion verlangt daher:
1. Eine öffentliche Erklärung des Stadtverordnetenvorstehers, in der er seine Rolle als unparteiischer Repräsentant bestätigt und darlegt, wie er künftig die Neutralität seines Amtes gewährleisten will.
2. Transparente Kommunikation, ob und inwieweit persönliche, parteipolitische Stellungnahmen in Ausübung des Amtes künftig unterbleiben.
3. Die Prüfung und, falls erforderlich, die zeitnahe Erarbeitung verbindlicher Verhaltensregeln für Repräsentanten der Stadtverordnetenversammlung durch Magistrat und Präsidium.
Die SPD-Fraktion erwartet die schriftliche Stellungnahme des Stadtverordnetenvorstehers innerhalb von vier Wochen. Sollte keine zufriedenstellende Erklärung erfolgen oder sollten weitere öffentliche Äußerungen gemacht werden, die die Unparteilichkeit des Amtes in Frage stellen, behält sich die Fraktion zusätzliche parlamentarische Schritte vor.
Hintergrund:
Der Stadtverordnetenvorsteher nimmt eine herausgehobene Repräsentationsfunktion für die gewählten Stadtverordneten und somit für die Stadtgesellschaft wahr. Seine öffentlichen Aussagen haben Signalwirkung für das politische Klima in Gelnhausen. Während Mandatsträger grundsätzlich von der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG Gebrauch machen dürfen, verpflichtet das Amt des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung – gemäß § 57 Hessische Gemeindeordnung – zu unparteiischer Amtsführung und Wahrung der Rechte aller Fraktionen. Die SPD-Fraktion sieht sich aus Verantwortung für den demokratischen Zusammenhalt und die politische Integrität unserer Stadt nach der jüngsten Äußerung des Stadtverordnetenvorstehers veranlasst, diese Klarstellungen einzufordern.
Quelle: Redaktion MKK Echo