Montag, Mai 19, 2025
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RP überprüft Teufelshöhle in Steinau an der Straße

Bergaufsicht der Behörde bestätigt Sicherheit für Besucherinnen und Besucher

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Darmstadt/Steinau. Im Beisein von Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, Steinaus Bürgermeister Christian Zimmermann sowie dem Vorsitzenden des Gewerbe- und Verkehrsvereins Steinau, Christoph Biegl, hat die Bergaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt die Sicherheit der Teufelshöhle in Steinau an der Straße (Main-Kinzig-Kreis) überprüft. Bei ihrer diesjährigen Kontrolle stellte die Landesbehörde keine Mängel fest.

Einmal pro Jahr kontrolliert die Behörde vor Ort, ob in der Höhle die Vorschriften für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher eingehalten werden. Hierbei prüfen die RP-Fachleute die Grube im Hinblick auf ihre Standfestigkeit und eine ausreichende Frischluft-Versorgung. Außerdem sehen sie sich die Flucht- und Rettungswege sowie die Schutzausrüstung an, etwa die Schutzhelme für Besucherinnen und Besucher.

Die Teufelshöhle unterliegt den Vorschriften des Bundesberggesetzes. Bei ihr handelt es sich um eine etwa 2,5 Millionen Jahre alte Tropfsteinhöhle, die laut Überlieferungen 1585 durch den Einsturz eines Rindes entdeckt wurde. Ab 1908 wurde sie nach und nach erschlossen. Sie ist insgesamt schon fast 100 Jahre für Besucherinnen und Besucher zugänglich.

Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es insgesamt drei begehbare Höhlen, die die Bergaufsicht des RP Darmstadt überwacht. Die Teufelshöhle dient nicht nur als Ausflugsziel für die Öffentlichkeit, sondern ist auch ein Quartier für geschützte Arten wie Fledermäuse. Daher ist diese Höhle nicht ganzjährig geöffnet, sondern nur von Frühjahr bis Herbst, jeweils vom 20. April bis zum 30. September.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/bergbau

Bild: Die Teufelshöhle in Steinau an der Straße. (© Konrad Merz)

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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