E-Roller gehören inzwischen fest zum Straßenbild. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Missverständnisse zu vermeiden, möchte die Ordnungsbehörde der Gemeinde Schöneck an die wichtigsten Regelungen für die Nutzung der E-Roller erinnern.
Fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen: E-Roller dürfen ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Mindestalter 14 Jahre: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Roller legal fahren – ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Maximal 20 km/h: E-Roller dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren.
Ein Roller – eine Person: Die Mitnahme weiterer Personen ist grundsätzlich untersagt.
Alkohollimits wie beim Auto: Für Erwachsene gelten 0,5 % Promillegrenze, für Fahranfänger und unter 21-jährige gilt 0,0 %.
Handy nur mit Freisprecheinrichtung: Telefonieren oder Navigieren ist erlaubt – aber nur, wenn das Gerät festmontiert ist.
Falschparken: Roller dürfen Fußwege nicht blockieren. Sie müssen so abgestellt werden, dass sie niemanden behindern oder gefährden.
Fahren ohne Versicherungskennzeichen: Jeder E-Roller benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung mit entsprechender Plakette.
Die Ordnungsbehörde kündigt verstärkte Kontrollen an, um Verstöße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen
Bild: Freepik
Quelle: Redaktion MKK Echo

 
                                    