Mehr Entscheidungsbefugnisse, weniger Bürokratie: Stadt Hanau und Landesamt für Denkmalpflege schließen Vereinbarung
„In Zukunft wird es deutlich einfacher werden, Bauprojekte, bei denen denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten sind, schneller zu realisieren“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky mit Blick auf die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und der Stadt Hanau. Sie sieht vor, dass die Untere Denkmalschutzbehörde, die in Hanau im Magistrats-Fachbereich „Planen, Bauen und Umwelt“ angesiedelt ist, mehr Befugnisse erhält.
Grundsätzlich sieht das hessische Denkmalschutzgesetz vor, dass für jedes Bauprojekt, das denkmalschutzrechtliche Belange tangiert sowie für jede Maßnahme an, in und bei Kulturdenkmälern das Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen hergestellt werden muss. Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Professor Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes, und Oberbürgermeister Kaminsky gilt bei bestimmten denkmalschutzrelevanten Maßnahmen, für die keine steuerlichen Vergünstigungen im Einkommensteuergesetz verankert sind, diese Zustimmung in Zukunft als formal erteilt. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hanau entscheidet in diesen Fällen autark, es entfallen somit weitere zeitaufwändige Verfahrensschritte.
So kann die Untere Denkmalschutzbehörde beispielsweise allein beschließen, ob Solar- und Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern genehmigungsfähig sind, die Neugestaltung von Verkehrsflächen erlauben sowie Nutzungsänderungen oder Neuerrichtungen in Gesamtanlagen absegnen.
„Es ist wichtig, zusätzliche bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und die Bürgerinnen und Bürger gerade bei solch herausfordernden Projekten zu unterstützen“, sagt Kaminsky, „wenn zum Beispiel leerstehende Häuser denkmalgerecht saniert werden, ist das ein Gewinn für uns alle. Sie schaffen attraktiven Wohnraum, der neues Leben in unsere Stadtteile bringt. Mit dieser Verfahrensbeschleunigung gewährleisten wir gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, dass der Denkmalschutz den Charakter unserer Stadt bewahrt und dennoch ein behutsamer, bürgerfreundlicher Wandel möglich ist, der das Stadtbild zeitgemäß und nachhaltig verändert.“
Neben der Stadt Hanau haben auch andere Landkreise und Kommunen bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, derartige Vereinbarungen zu schließen. Eingeräumt wurde diese Möglichkeit vom Land Hessen zur „Vereinfachung von Verwaltungsverfahren“.
Prof. Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, hob hervor, der Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung sei ein wichtiger und konstruktiver Beitrag für ein bürgerfreundliches Miteinander im Denkmalschutz. Die Verwaltungsvereinbarung sei ein Gewinn für beide Behörden, denn sie ermögliche es den Bezirksdenkmalpflegerinnen und Bezirksdenkmalpflegern im Landesamt für Denkmalpflege Hessen, sich intensiver als bislang um Bauvorhaben und Aufgaben von besonderer fachlicher und wissenschaftlicher Bedeutung zu kümmern.
Ronja Rothweiler, die für die Stadt Hanau zuständige Bezirksdenkmalpflegerin des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, hebt hervor, dass eine enge Zusammenarbeit und ein ausgezeichneter Austausch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde gelebt werden. Sie dankt für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen der Stadt Hanau, die sich aktiv einbringen und damit einen reibungslosen Ablauf der Verfahren ermöglichen.
Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, ob ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, können eine Auskunft mit weiterführenden Informationen zu Steuererleichterungen, denkmalgerechten Arbeiten und Energiesparen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (Untere.Denkmalschutzbehoerde@hanau.de) anfragen. Ebenso steht das digitale Auskunfts- und Recherchesystem des Landesamts für Denkmalpflege, „DenkXweb“, zur Verfügung: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de.
Pressekontakt: Dominik Kuhn
Bild: Hanau, Denkmalschutz
© Stadt Hanau / Moritz Göbel
Hanau, Denkmalschutz
Die Stadt Hanau und das Landesamt für Denkmalpflege haben eine Vereinbarung für praktikableren Denkmalschutz geschlossen. Auf dem Marktplatz (v. l. n. r.) Laura Hasenstein (Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hanau; UDB), Oberbürgermeister Claus Kaminsky, Oliver Preiß (UDB), Ronja Rothweiler, (für die Stadt Hanau zuständige Bezirksdenkmalpflegerin des Landesamts für Denkmalpflege Hessen), Andreas Kreutzer (UDB), Fachbereichsleiter Planen, Bauen & Umwelt Martin Bieberle und Ellen Teberatz-Geißler (UDB).
Quelle: Redaktion MKK Echo