Südosthessen (ots) – (fg) In den vergangenen Monaten gab es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen bei vereinbarten Verkaufsgeschäften, vorab online oder via App ausgemacht, vereinzelt zu Straftaten.
So hatte sich ein 23-Jähriger Anfang Februar 2026 in der “Hohe Straße” im Bereich der 20er-Hausnummern in Offenbach zu einem Verkaufsgespräch mit zwei bis dato Unbekannten verabredet. Kontakt gab es über ein Verkaufsportal, im weiteren Verlauf über einen Messengerdienst und per Telefon. Nach dem nicht erfolgten Verkauf eines angebotenen Fahrzeugs sei der Offenbacher unter anderem beleidigt und mehrfach bedroht worden.
Ein 25-Jähriger beabsichtigte am 29. Januar 2026 in Dietzenbach “Am Stadtpark” eine hochwertige Uhr zu erstehen; zuvor via Verkaufsportal vereinbart. Doch anstatt des vermeintlichen Veräußerers erwarteten den aus Nordrhein-Westfalen stammenden Mann gegen 17.45 Uhr am verabredeten Treffpunkt mindestens fünf Unbekannte. Diese raubten seine mitgeführte Tasche, in der sich einige hundert Euro Bargeld und ein Handy befanden. Im Anschluss flohen die Täter mit ihrer Beute in einen weißen Golf (wir berichteten am Folgetag unter der Meldung Nummer 5: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6207382).
Einen Zusammenhang der beiden geschilderten Taten besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht. Weitere ähnliche Strafanzeigen wurden seit Oktober 2025 unter anderem in Maintal, Rodenbach und Hanau aufgenommen.
Die Polizei möchte Bürgerinnen und Bürger daher erneut sensibilisieren und rät im Zusammenhang mit vereinbarten Verkaufsgeschäften:
– treffen Sie sich an belebten, öffentlichen Orten; idealerweise an videoüberwachten Bereichen
– vereinbaren Sie Treffen am besten tagsüber
– nehmen Sie eine Begleitperson mit. Informieren Sie Freunde oder Familie über den Treffpunkt und die Zeit des Verkaufsgeschäfts
– prüfen Sie den Artikel vor der Geldübergabe gründlich
– seien Sie alarmiert, wenn sich der Treffpunkt kurzfristig ändert oder die Person Druck ausübt
– seien Sie misstrauisch, wenn Käufer/Verkäufer keine persönlichen Daten preisgeben wollen
– bei besonders wertvollen Gegenständen (Elektronik, Schmuck oder Fahrzeugen) ist das Risiko höher. Seien Sie hier besonders wachsam!
Bei einer Straftat sollten umgehend die Polizei (Notruf 110) informiert und wenn möglich Beweise (zum Beispiel Chatverläufe) gesichert werden.
Weitere hilfreiche Präventionstipps erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der sicherungstechnischen und verhaltensorientierten Prävention des Polizeipräsidiums Südosthessen unter der Rufnummer 069 8098-2424 oder im Internet unter http://www.polizei-beratung.de.
Quelle: Redaktion MKK Echo

