Achten Sie unbedingt auf gesetzliche Vorschriften, denn das Gießen mit Brauchwasser ist nicht generell gestattet. Chlorhaltiges Wasser zählt zum so genannten Schmutzwasser und muss daher über das Abwasser entsorgt werden. Erst bei einer Konzentration von weniger als 0,3 mg/l (Aktivchlor < 0,05 mg/l) gilt es als unschädlich.
Dieser Wert wird in der Regel erreicht, wenn das Poolwasser mehrere Tage nicht nachgechlort wurde. Mit einfachen Mess-Sets lässt sich das leicht überprüfen. Ansonsten gilt die Faustregel: Immer, nachdem Sie die empfohlene Menge Entkeimungsmittel an das Wasser gegeben haben, dauert es rund 48 Stunden, bis der Grenzwert unterschritten wird. Im Zweifelsfall können Sie einfach noch ein bis zwei Tage länger warten.
Um den Garten nicht zu überschwemmen sollte das unbelastetes Poolwasser nicht einfach in oder über die Beete laufen gelassen werden. Gießen Sie Ihre Pflanzen nicht mehr als üblich, sonst riskieren Sie, dass die Wurzeln faulen. Auf diese Weise dauert es natürlich einige Zeit, bis der Pool vollständig geleert ist. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass das ablaufende Wasser nicht auf Nachbargrundstücke fließt.
Soll der Pool schnell geleert werden, dann ist es unter Umständen sinnvoller, das Wasser einfach in einer Gartenecke versickern zu lassen oder in den Abwasserkanal zu leiten. Ideal wäre in diesem Fall das Umfüllen in eine Zisterne, aus der der Garten über mehrere Wochen hinweg gegossen werden kann.
Liegt der Chlorgehalt Ihres Poolwassers über dem oben beschriebenen Grenzwert, müssen Sie es hingegen dem Abwasser-System zuführen. Hier sollten Sie das Wasser mit einer Pumpe und einem Schlauch in den nächstgelegenen Abfluss befördern.
Sofern Sie sich dafür entscheiden, das Poolwasser in den Abwasserkanal abzuleiten, bedenken Sie bitte, dass Sie die in den Kanal eingeleitete Menge nicht zur Rückerstattung der Abwassergebühr melden dürfen, sofern Sie einen Gartenwasserzähler angemeldet haben. Nach § 27 (6) der Entwässerungssatzung der Stadt Nidderau wird bei unerlaubtem Einleiten die Wassermenge von der Stadt geschätzt.
Weiterhin bitten wir Sie, die Wasserampel der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH im Blick zu haben, da bei roter Ampel per Trinkwasserschutzverordnung das Befüllen und Nachfüllen von Pools nicht mehr gestattet ist.
Quelle: Magistrat der Stadt Nidderau