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Polizei warnt vor “Swatting”: Gefährliche Fake-Notrufe sindkein Spaß!

Ein Anruf bei der Polizei kann innerhalb weniger
Sekunden eine Kette von Maßnahmen auslösen. Wird am Telefon von einer
gegenwärtigen Straftat beziehungsweise einer akuten Gefahr berichtet, müssen die
Beamtinnen und Beamten entsprechend schnell handeln.

In aller Regel entspricht das, was am Telefon geschildert wird, auch den
tatsächlichen Gegebenheiten – es handelt sich um eine ernste und vor allem echte
Angelegenheit, bei der unter Umständen sofortige Hilfe erforderlich ist. Hin und
wieder erreichen die Polizei jedoch auch Mitteilungen, an denen letztlich nichts
dran ist. So etwa am Mittwochabend im Main-Kinzig-Kreis:

Eine bislang unbekannte Frau meldete sich telefonisch bei der Polizei und
behauptete, ihr Bruder habe soeben ihre Schwester mit einem Messer angegriffen.
Alle drei Geschwister würden sich in der gemeinsamen Wohnung aufhalten, sie
selbst habe sich im Badezimmer eingeschlossen. Zudem soll der Bruder eine Waffe
bei sich tragen. Während des Telefonats waren im Hintergrund unter anderem eine
schreiende männliche Stimme sowie vermeintliche Tritte und Schläge wahrzunehmen.

Aufgrund der konkreten und äußerst ernstzunehmenden Schilderung musste die
Polizei von einer akuten Gefahrenlage ausgehen und unverzüglich entsprechende
Einsatzmaßnahmen einleiten. Kurz darauf stellten alarmierte Streifen beim
Eintreffen am vermeintlichen Tatort jedoch fest, dass es sich um eine ganz
offensichtlich ausgedachte Geschichte handelte. Allen ging es gut, keiner wusste
etwas von der Situation, die bei der Polizei zuvor geäußert wurde. Wer den Anruf
tatsächlich getätigt hat und welches Motiv dahintersteckt, ist derzeit
Gegenstand der Ermittlungen.

Mitteilungen wie diese sind keine Seltenheit: In der Vergangenheit registrierten
die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Südosthessen eine Vielzahl von
Fällen, die dem Phänomen “Swatting” zugeordnet werden konnten. Dabei wurden
unter anderem vermeintliche Brände mit eingeschlossenen Personen, angebliche
Bedrohungslagen an Wohnanschriften oder bevorstehende Suizide oder
Bombendrohungen gemeldet. Die jeweiligen Mitteilungen stellten sich im
Nachhinein als falsch und frei erfunden heraus.

WAS IST “SWATTING”?

Beim sogenannten “Swatting” werden Polizei oder andere Einsatzkräfte durch
bewusst erfundene Notlagen zu einer bestimmten Person oder Adresse geschickt.
Den Betroffenen soll dadurch gewissermaßen unvermittelt die Polizei “vor die Tür
gesetzt” werden. Häufig werden dazu besonders dramatische Szenarien geschildert,
die einen schnellen und umfangreichen Einsatz erforderlich erscheinen lassen.
Der Begriff leitet sich von den US-amerikanischen Spezialeinheiten “SWAT”
(“Special weapons and tactics”) ab, die in etwa mit Spezialeinsatzkommandos
(SEK) in Deutschland vergleichbar sind. Das Phänomen ist auch hierzulande
bekannt. Die Schilderungen können so realistisch und bedrohlich wirken, dass es
bereits zu Einsätzen von Spezialeinheiten kam.

Nicht selten kommt es im Umfeld von Online-Gaming zu solchen Fällen. Täter
suchen sich dabei gezielt andere Spieler als Opfer aus und versuchen,
beispielsweise über öffentlich zugängliche Informationen an Namen und
Anschriften zu gelangen. Aus Streitigkeiten oder vermeintlichen “Scherzen”
entstehen so Aktionen, bei denen die Betroffenen plötzlich mit einem größeren
Polizeiaufgebot konfrontiert werden.

KEIN SPASS – SONDERN EINE GEFÄHRLICHE STRAFTAT

Was von den Verantwortlichen möglicherweise als Scherz oder “Streich” gedacht
ist, kann erhebliche Folgen haben.

Jede einzelne Mitteilung muss zunächst ernst genommen und entsprechend der
geschilderten Gefahrenlage bearbeitet werden. Die Polizei muss eine
ernstzunehmende Meldung über eine bewaffnete Person, eine schwere Gewalttat oder
eine andere akute Gefahrenlage zunächst für wahr halten und entsprechend
handeln. Damit können erhebliche polizeiliche Ressourcen gebunden und
Einsatzkräfte zu vermeintlichen Tatorten entsandt werden, während sie für
tatsächlich hilfesuchende Menschen möglicherweise nicht zur Verfügung stehen.

Das bewusste Vortäuschen einer Straftat oder einer Gefahrenlage ist kein
Kavaliersdelikt. Je nach konkreter Ausgestaltung kommen unterschiedliche
Straftatbestände in Betracht, unter anderem das Vortäuschen einer Straftat (§
145d StGB), Missbrauch von Notrufen (§145 StGB) oder etwa der Tatbestand
“Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten” (§ 126 StGB).
Die Polizei weist darauf hin, dass entsprechende Fälle konsequent verfolgt
werden.

Darüber hinaus können die durch einen vorsätzlich herbeigeführten Polizeieinsatz
entstandenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen den Verantwortlichen
auferlegt werden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine solche
Aktion somit auch erhebliche finanzielle Folgen haben.

Auch für die Betroffenen selbst kann ein solcher Einsatz äußerst belastend und
gefährlich werden. Wenn plötzlich mehrere Polizeifahrzeuge an einer
Wohnanschrift eintreffen, kann dies nicht nur im persönlichen Umfeld oder in der
Nachbarschaft den Eindruck erwecken, die betreffende Person habe tatsächlich
etwas mit einer schweren Straftat zu tun. Auch für die eingesetzten Beamtinnen
und Beamten besteht zunächst eine unklare und möglicherweise gefährliche
Situation. Sie wissen nicht, was sie vor Ort erwartet, und müssen aufgrund der
vorliegenden Informationen zunächst von der geschilderten Gefahrenlage ausgehen
und entsprechend vorsichtig, aber auch womöglich robust handeln.

POLIZEI APPELLIERT: “FINGER WEG VON SOLCHEN AKTIONEN!”

Das Polizeipräsidium Südosthessen appelliert daher eindringlich, sich an solchen
Aktionen weder zu beteiligen noch sie zu unterstützen. “Wer einen solchen
Einsatz vorsätzlich auslöst, muss sich bewusst sein, dass er damit Menschen in
Gefahr bringen und wichtige Einsatzkräfte binden kann. Ein vermeintlicher Spaß
kann für die Betroffenen und die eingesetzten Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten sehr schnell zu einer ernsten und gefährlichen Situation werden”,
verdeutlicht Sprecher Thomas Leipold.

Die Beamtinnen und Beamten appellieren ausdrücklich auch an das Umfeld
potenzieller Täterinnen und Täter: Wer mitbekommt, dass jemand einen solchen
falschen Notruf oder eine andersartige entsprechende Mitteilung absetzen oder
einen Polizeieinsatz provozieren möchte, sollte unmissverständlich darauf
hinwirken, dies zu unterlassen. Wer eine solche Idee sogar gutheißt, dazu
ermutigt, bei der Vorbereitung hilft oder die Durchführung unterstützt, macht
sich unter Umständen selbst strafbar. Ein “Das war doch nur ein Spaß” schützt
niemanden vor den möglichen Folgen. Wer von einer konkret geplanten Aktion
erfährt, sollte nicht wegsehen, sondern dafür sorgen, dass sie unterbleibt – und
sich im Zweifel an die Polizei wenden.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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