Auch im Polizeipräsidium Südosthessen hält der Frühling langsam Einzug. Die
ersten schönen Sonnentage sind verstrichen, die Temperaturen steigen und auf den
Straßen sind vermehrt E-Scooter unterwegs. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit der
Beteiligung von E-Scootern ist im vergangenen Jahr angestiegen. In über 60
Prozent der Fälle setzen die Nutzerinnen und Nutzer selbst die
Hauptunfallursache. Hierbei wurden insbesondere die Verkehrstüchtigkeit, die
verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder andere Straßenteile sowie Fehler beim
Einfahren in den Fließverkehr als Unfallursachen registriert. So ereignete sich
etwa im September 2023 ein Verkehrsunfall in der Friedhofstraße in Neu-Isenburg,
bei dem ein 48 Jahre alter Fahrer eines E-Scooters vermutlich aufgrund
Alkoholgenusses stürzte und sich dabei schwer verletzte. In
Dreieich-Sprendlingen kam es im Januar letzten Jahres zu einem Unfall, bei dem
ein 16-jähriger E-Scooter-Lenker schwere Verletzungen davontrug. Zuvor stieß er
mit einem offenbar vorfahrtsberechtigten Fahrzeug zusammen. Für den
Zweiradfahrer galt das Zeichen “Halt! Vorfahrt gewähren”. Nicht nur anhand
dieser Beispiele zeigt sich, dass das Verletzungsrisiko der Nutzerinnen und
Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen nicht unerheblich ist, da diese oftmals nur
unzureichend geschützt sind. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen
Entwicklung der Verkehrsunfalllage wird die Polizei in diesem Jahr
schwerpunktmäßig Verkehrskontrollen durchführen und einen Fokus auf diese
sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge haben. Bereits Anfang März führten die
Schutzleute die ersten Kontrollen im Landkreis Offenbach (wir berichteten)
durch. Die Polizei appelliert an jede Verkehrsteilnehmerin und jeden
Verkehrsteilnehmer, vorausschauend und defensiv zu fahren sowie auf einen
rücksichtsvollen Umgang im Straßenverkehr zu achten. Damit die
E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker bei ihrer Fahrt sicher unterwegs sind, hat die
Polizei die wichtigsten Regeln noch einmal zusammengefasst:
WO DARF ICH MIT E-SCOOTERN FAHREN?
Wenn Radverkehrsflächen (wie z. B. Radwege) vorhanden sind, gilt es, diese zu
befahren. In allen anderen Fällen muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege
dürfen weder zum Fahren noch zum Abstellen der Scooter benutzt werden. Ändern
Sie die Richtung, müssen Sie dies mit frühzeitigen Handzeichen ankündigen.
WER DARF DAMIT FAHREN?
Ab 14 Jahren können Sie die E-Scooter nutzen. Ein Führerschein ist nicht nötig.
BENÖTIGE ICH EIN KENNZEICHEN?
Hier lautet die Antwort eindeutig “Ja”. E-Scooter sind versicherungspflichtig,
sodass Sie bei privater Anschaffung ein Versicherungskennzeichen anbringen
müssen und eine Betriebserlaubnis brauchen. Konsequenz: Haben Sie Ihren
E-Scooter nicht versichert, begehen Sie einen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz.
WAS IST MIT ALKOHOL ODER DROGEN?
Die Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss ist ein absolutes No-Go und
kann dazu führen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen! Auch hier gibt es
klare Grenzen, die auch beim Autofahren oder für andere Kraftahrzeuge gelten.
Für alle unter 21 Jahren oder Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze – auch
bei der E-Scooter-Fahrt. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen
berauschenden Mitteln stellt einen Verstoß dar.
WIE SCHNELL DÜRFEN E-SCOOTER SEIN?
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Eine technische Veränderung kann zu
einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.
DARF ICH WÄHREND DER FAHRT MEIN SMARTPHONE BENUTZEN ODER MUSIK HÖREN?
Ihre Handys oder Smartphones sollten Sie besser in der Tasche lassen. Diese
Regel gilt nicht nur bei der E-Scooter-Fahrt, sondern auch beim Radeln oder
während der Autofahrt. Auch zu laute Musik lenkt ab. Wir raten: Bleiben Sie
aufmerksam und lassen Sie die Kopfhörer weg!
MUSS ICH EINEN HELM TRAGEN?
Es gibt keine Helmpflicht, aber Sie schützen sich vor Verletzungen. Deshalb
empfehlen wir: Tragen Sie den Kopfschutz!
WAS AM ENDE ZÄHLT
Auch mit E-Scootern nehmen Sie am Straßenverkehr teil, weshalb für alle
Verkehrsteilnehmer die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gilt, damit
alle sicher ankommen.