Mittwoch, Oktober 22, 2025
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Plötzlich entblößt: Mehr Fälle im öffentlichen Raum

Polizei registriert vermehrt exhibitionistische Vorfälle im öffentlichen Raum

Nach Angaben mehrerer Polizeidienststellen kommt es derzeit vermehrt zu exhibitionistischen Handlungen in verschiedenen öffentlichen Bereichen – unter anderem auf Spielplätzen, in Grünanlagen, an Fußwegen und auch in Innenstädten.
Die Polizei ruft die Bevölkerung zur Aufmerksamkeit auf und bittet um Meldung verdächtiger Beobachtungen.

Einordnung der Taten

Bei sogenannten exhibitionistischen Handlungen handelt es sich um ein strafbares Verhalten nach § 183 Strafgesetzbuch (StGB).
Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Person eine andere absichtlich durch das Entblößen der eigenen Genitalien in sexuell bestimmter Weise belästigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits der Versuch strafbar sein kann und jede Beobachtung solcher Vorfälle ernst genommen wird.

Polizei rät zu besonnenem Verhalten

In den gemeldeten Fällen kam es nach bisherigen Erkenntnissen in der Regel nicht zu körperlichen Übergriffen.
Die Polizei rät Betroffenen und Zeuginnen bzw. Zeugen, sich in solchen Situationen sofort zu entfernen und keine direkte Auseinandersetzung mit der betreffenden Person zu suchen.

Empfohlenes Vorgehen:

Distanz schaffen und sich in Sicherheit bringen.

Keine verbale Reaktion oder Provokation.

Polizei verständigen (Notruf 110) oder den Vorfall zeitnah bei der nächsten Dienststelle melden.

Täterbeschreibung und Ort möglichst genau notieren.

Bereits das sichtbare Halten eines Mobiltelefons oder der Anruf bei der Polizei kann abschreckend wirken.

Bedeutung von Anzeigen

Auch wenn sich der Täter vom Tatort entfernt, ist eine Anzeige sinnvoll.
Mehrere gleichartige Meldungen ermöglichen es der Polizei, Tatserien zu erkennen, Aufenthaltsorte zu überwachen und Verdächtige zu identifizieren.
Hinweise können auch anonym erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Das Delikt der exhibitionistischen Handlung (§ 183 StGB) wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Bei Wiederholungstaten oder weiteren Delikten kann das Strafmaß höher ausfallen.
Für Minderjährige, die Zeugen solcher Vorfälle werden, steht die Polizei in Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Beratungsstellen bereit.

Fazit

Die Polizei nimmt die aktuelle Häufung exhibitionistischer Vorfälle ernst und ruft Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf.
Empfohlen wird, in solchen Situationen ruhig zu bleiben, den Ort zu verlassen und den Vorfall umgehend zu melden.
Durch konsequente Anzeigen können Täter identifiziert und weitere Taten verhindert werden.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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