Mit dem diesem Service wird das Verfahren zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten erleichtert und die Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde beschleunigt. „Dabei handelt es sich nicht um eine Neuerung, sondern um eine modernisierte Alternative zur bisher schon möglichen Privatanzeige“, betont Stadträtin Isabelle Hemsley. Die bisherigen Möglichkeiten der Privatanzeige (Post, E-Mail etc.) stehen aber weiterhin zur Verfügung.
Die Verkehrs- und Ordnungsdezernentin der Stadt Hanau erläutert zur Einführung des Portals: „Unser Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern. Das neue Portal bietet einerseits Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Parkverstöße einfach und zeitnah zu melden, und entlastet andrerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.“
Die Möglichkeit, als Privatperson Parkverstöße zu melden, besteht schon lange. Allerdings mussten bisher alle Daten des Verstoßes, der per Email oder Brief gemeldet wurde, von Hand erfasst werden, was den Prozess aufwendig und zeitintensiv machte. „Momentan erhalten wir monatlich etwa 100 bis 150 Privatanzeigen, die manuell in der Straßenverkehrsbehörde eingegeben und bearbeitet werden mussten,“ erklärt Hemsley. „Mit dem neuen Portal fließen die Angaben automatisch in das System ein und ermöglichen eine effizientere Bearbeitung.“ Einmal online eingereicht, wird die Anzeige in der Straßenverkehrsbehörde durch Mitarbeitende auf Plausibilität geprüft, was wertvolle Ressourcen spart und zu einer beschleunigten Bearbeitung führt.
Im neuen Portal werden die Bürgerinnen und Bürger zunächst darüber aufgeklärt, welche Art des Parkverstoßes zur Anzeige gebracht werden kann, beispielsweise das Parken auf Geh- oder Radwegen, in der Fußgängerzone, vor Einfahrten oder in Feuerwehrzufahrten. Der Online-Service informiert außerdem detailliert über die Voraussetzungen für eine Anzeige und klärt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ein wichtiger Punkt: Die anzeigende Person muss persönlich Zeugin oder Zeuge des Vorfalls sein und ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Dies ist notwendig, da sie im Bedarfsfall als Zeugin oder Zeuge vor Gericht auftreten muss. „Der Datenschutz bleibt auf jeden Fall gewährleistet, denn die Kontaktdaten der anzeigenden Person werden nicht automatisch an die betroffene Person weitergegeben“, weist Stadträtin Hemsley auf einen wichtigen Aspekt hin. Sollte es jedoch zu einem weitergehenden Bußgeld- oder einem Gerichtsverfahren kommen, könnte es sein, dass der Name der anzeigenden Person bekanntgegeben werden muss. Dies sei allerdings auch der Fall, wenn die Privatanzeigen per Mail oder Post eingereicht werden.
Mit dem neuen Portal greift die Stadt Hanau ein Instrument auf, das anderen Städten wie Frankfurt oder Offenbach bereits hilft, eine sicherere Verkehrsinfrastruktur zu fördern und die Einhaltung der Parkregeln zu gewährleisten. Kritische Stimmen weisen häufig auf die Gefahr hin, dass solche Plattformen zu einem „Denunziationsportal“ umfunktioniert werden könnten. Stadträtin Hemsley entgegnet jedoch: „Unser Fokus liegt klar auf der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es geht uns um pragmatische Lösungen, die Parkverstöße minimieren und für eine fairere Nutzung des öffentlichen Raums sorgen.“ Durch den neuen Online-Service stärke die Stadt Hanau die Verkehrsüberwachung. „Gleichzeitig ermöglichen wir es allen Bürgerinnen und Bürgern, Verantwortung für das gemeinsame Verkehrsumfeld zu übernehmen – praktisch, transparent und unter Einhaltung rechtlicher Standards.“
Ergänzende Informationen gibt es auf dem neuen Online-Portal unter http://privatanzeige-online.hanau.de.
Pressekontakt: Güzin Langner