Mittwoch, Mai 21, 2025
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Offener Brief an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises: Keine Wasserstoffnetzgebiete zur Gebäudeheizung

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
im Zuge der kommunalen Wärmeplanung stehen Sie vor der Aufgabe, zukunftsfähige und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen für die Energieversorgung Ihrer Gemeinden zu treffen. In diesem Kontext möchten wir, der Energiestammtisch Freigericht, Sie auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Umweltinstituts München aufmerksam machen, das die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten zur Beheizung von Wohngebäuden kritisch beleuchtet.

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Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von grünem Wasserstoff zur Gebäudeheizung weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll ist. Für die Herstellung von grünem Wasserstoff durch Elektrolyse wird ein erheblicher Stromaufwand benötigt. Konkret zeigt eine Studie des Norddeutschen Reallabors, dass für die Beheizung eines unsanierten Einfamilienhauses mit grünem Wasserstoff etwa 67.000 Kilowattstunden Strom benötigt werden, während eine moderne Wärmepumpe lediglich 12.000 Kilowattstunden für denselben Wärmebedarf verbraucht. Das bedeutet, dass das Heizen mit grünem Wasserstoff etwa fünf- bis sechsmal mehr Energie erfordert als mit einer Wärmepumpe.

Diese Ineffizienz führt nicht nur zu höheren Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger, sondern stellt auch eine erhebliche Belastung für die Stromnetze und die Erzeugungskapazitäten erneuerbarer Energien dar. Zudem ist grüner Wasserstoff ein knappes Gut, das vorrangig in Sektoren eingesetzt werden sollte, in denen keine alternativen Dekarbonisierungsoptionen bestehen, wie etwa in der Industrie oder im Schwerlastverkehr.

Angesichts dieser Fakten appellieren wir an Sie, in Ihren kommunalen Wärmeplanungen auf den Einsatz von Wasserstoff zur Gebäudeheizung zu verzichten und stattdessen auf effizientere und wirtschaftlichere Technologien wie Wärmepumpen oder den Ausbau von Wärmenetzen zu setzen.

Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie hier:
https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2024/06/Rechtsgutachten_Wasserstoffnetzgebiete.pdf

Holger Marquardt

1. Vorsitzender
Energie-Stammtisch-Freigericht e. V.

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Quelle: Redaktion MKK Echo

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