Mittwoch, November 27, 2024
StartRegion 2Öffnung des Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger ab dem 23.01.2023

Öffnung des Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger ab dem 23.01.2023

Aufgrund der besonderen Situation, die durch die Corona Krise bestand, wurde am 16.03.2020 das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Aufgrund der nunmehr eingetretenen allgemeinen Lage im Rahmen der Corona-Pandemie, werden die bisherigen Regelungen verändert und neu geregelt.

 

Terminvereinbarungen

Der Zugang in das Rathaus ist wieder ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich. Es werden jedoch, um Wartezeiten zu vermeiden, weiterhin Terminvereinbarungen empfohlen. Eine Terminvereinbarung kann online über die Gemeindehomepage oder an der Information/Zentrale (Tel.: 06186/2009 200) erfragt und vereinbart werden. Für Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes sind Terminvereinbarungen notwendig.

 

Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

Montag:        08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:      08:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:      08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag:         08:30 – 12:00 Uhr

 

Hygienemaßnahmen

Das Tragen von Mund- und Nasenschutz im Rathaus ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Verpflichtung. Soweit die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können wird dieser jedoch empfohlen. Bei vorliegenden Erkältungssymptomen ist eine Maske weiterhin zu tragen und ein entsprechender Abstand zu wahren. Wenn möglich, ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

 

Einfache Hygienemaßnahmen spielen weiterhin eine wichtige Rolle, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Deshalb bitten wir Sie die für den Corona-Infektionsschutz bekannten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges und gründliches Händewaschen), Abstandsregeln (1,5 m) und Nießetikette weiterhin zu beachten.

 

Die vorgenannten Regelungen gelten ab Montag, den 23.01.2023.

Quelle: Gemeinde Großkrotzenburg

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