Aufmerksame Verkehrsteilnehmer haben es bereits bemerkt. Seit einigen Wochen ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den gemeindlichen Parkplätzen hinter dem Rothenberger Gemeinschaftshaus und am benachbarten Nahkauf mit einer Parkzeitbegrenzung von zwei Stunden versehen. Mit entsprechenden Hinweisschildern an den beiden Parkplatzeinfahrten werden die Verkehrsteilnehmer auf die veränderte Regelung hingewiesen. Diese gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr.
Wie die Gemeinde Gründau aktuell mitteilt, wird die Neuregelung mittlerweile auch gut beachtet. „In den ersten Wochen haben die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes bei der Feststellung von Verstößen noch keine „Knöllchen“ verteilt, sondern es bei Ermahnungen und dem Hinweis auf die Nutzung einer Parkscheibe belassen“, berichtet Bürgermeister Gerald Helfrich. „Denn erfahrungsgemäß benötigen die Verkehrsteilnehmer immer auch etwas Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Dies wird in Rothenbergen aber inzwischen gut umgesetzt“, ergänzt der Rathauschef.
Notwendig wurde die Maßnahme, weil eine Vielzahl von Dauerparkern die Plätze vor allem auch zur Tageszeit belegten und damit die Kapazitäten für die Nutzer des Gemeinschaftshauses und des Einkaufsmarktes stark reduzierten. Das zeitlich begrenzte Parken soll sicherstellen, dass die Parkplätze tagsüber für einen größeren Nutzerkreis zur Verfügung stehen und nicht von einzelnen Verkehrsteilnehmern über einen längeren Zeitraum blockiert werden. Das gemeindliche Ordnungsamt wird die Einhaltung der Parkzeitbegrenzung regelmäßig kontrollieren.
Bildunterschrift: Auf den beiden gemeindlichen Parkplätzen am Gemeinschaftshaus und am Nahkauf in Rothenbergen gilt seit kurzem eine Parkzeitbeschränkung.