Freitag, Februar 6, 2026
StartBlaulichtNach Parkrempler abgehauen: Wer hat den weißen Citroen angefahren? - "Unfallflucht ist...

Nach Parkrempler abgehauen: Wer hat den weißen Citroen angefahren? – “Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt” – Schlüchtern

(lei) Auf etwa 2.000 Euro wird der Schaden geschätzt, der am Donnerstagmorgen
auf einem großen Parkplatz in der Straße in der Straße “An den Lindengärten” bei
einem Verkehrsunfall entstanden ist. Dort wurde in der Zeit zwischen 9 und 11
Uhr ein weißer Citroen, vermutlich bei einem Ein- oder Ausparkmanöver, im
Heckbereich getroffen und weist nun Schrammen und Dellen auf. Dass die Polizei
in dem Zusammenhang nun wegen einer Straftat ermittelt, liegt daran, dass der
oder die für den Crash Verantwortliche sich anschließend ganz offensichtlich
dazu entschloss, einfach davonzufahren. Gesetzlich vorgeschrieben wären etwa
Angaben zur Person, zum verursachenden Fahrzeug und der Art der Beteiligung
gewesen, doch dies unterblieb in dem Fall. Diese offenen Punkte versucht die
Schlüchterner Polizei nun zu klären. Hinweise erhoffen sich die Beamten von
Passanten oder Anwohnern, die sich jederzeit unter der Amtsnummer 06661 9610-0
melden können.

Hintergrund:

Im Jahr 2025 registrierten die Ordnungshüter 87 angezeigte
Verkehrsunfallfluchten in der Bergwinkelstadt und seinen Stadtteilen. Das Gros
(83) beruhte auf reinen Sachschäden, hinzu kamen vier Fälle, bei denen Menschen
verletzt wurden. Fast jeden dritten Fall (28 Taten) konnten die Beamten
aufklären. Im Jahr davor wies die Bilanz 79 und in 2023 58 Fahrerfluchten auf.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat gemäß § 142
Strafgesetzbuch. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt davonmacht, der muss nicht
nur mit Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, sondern auch mit dem
Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren für den
Wiedererwerb des Führerscheins rechnen. In schwerwiegenden Fällen drohen sogar
eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Zusätzlich können zivilrechtliche Schadenersatzforderungen auf den flüchtigen
Fahrer zukommen, einschließlich der Übernahme der Reparaturkosten und möglicher
Folgeschäden. Auch die Versicherungskosten des Verursachers für die
Kfz-Haftpflicht könnten steigen. Unfallflucht ist insofern kein Kavaliersdelikt.
Im Übrigen: Auch Personen, die den Unfall nicht verursacht haben, aber den
Unfallort verlassen, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (wie das
Informieren der Polizei oder der Austausch von Personalien), können sich wegen
Fahrerflucht strafbar machen. Sie unterliegen denselben rechtlichen Konsequenzen
wie der eigentliche Unfallverursacher.

Quelle: Redaktion MKK Echo

Ähnliche Artikel
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -

Am beliebtesten