Hanau (ots) – (lei) Wenn Motoren aufheulen,
Geschwindigkeitsgrenzen missachtet und technische Vorschriften bewusst umgangen
werden, ist sie zur Stelle: die Streife des Sachgebiets Tuner, Raser und Poser
(TRuP). Mit gezielten Kontrollen geht sie genau gegen jene Verstöße vor, die die
Verkehrssicherheit gefährden und immer wieder Anlass zu Beschwerden geben. Die
Einsätze am Sonntag und Montag zeigen eindrücklich, wie notwendig diese
spezialisierte Einheit ist.
Am Sonntag gegen 14.50 Uhr stellten die Beamten in Hanau auf der
Eugen-Kaiser-Straße einen türkischen Hochzeitskorso fest. Mittels
Videoaufzeichnung des Nachfahrsystems wurde dokumentiert, wie ein VW Polo die
dortige rote Lichtzeichenanlage bei unter einer Sekunde Rotlichtdauer überfuhr.
Ein unmittelbar dahinter fahrender Audi A6 überquerte dieselbe Ampel bei bereits
über einer Sekunde Rotlicht. Beide Fahrzeuge gehörten zum Korso. Die Fahrer – 50
und 30 Jahre alt – wurden angehalten und kontrolliert. Den Fahrer des VW Polo
erwartet ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro, gegen den Fahrer des Audi A6 wurde ein
Bußgeld von 200 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot eingeleitet.
Gegen 17 Uhr wurden die Verkehrsspezialisten in Ronneburg auf einen VW Beetle
aufmerksam, der bereits zuvor mehrfach durch Bürgerbeschwerden wegen erhöhter
Lautstärke und auffälliger Fahrweise aufgefallen war. Der 18-jährige Fahrer und
Halter gab gegenüber der Streife einen Defekt am Flexrohr der Abgasanlage an,
was vor Ort bestätigt werden konnte. Darüber hinaus wurden weitere technische
Mängel festgestellt. Die Kennzeichen wurden sichergestellt, das Fahrzeug in
einer Garage abgestellt und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde der Fahrer zu
vorangegangenen Lärmverstößen angehört. Ihn erwartet ein Bußgeld von mindestens
100 Euro.
Gegen 20 Uhr fiel den Beamten auf der Bundesstraße 448 in Fahrtrichtung
Tannmühlkreisel ein BMW M4 Competition durch eine massive Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf. Die Geschwindigkeit wurde mittels
Videonachfahrsystem dokumentiert und erreichte in der Spitze 205 km/h. Den
24-jährigen Fahrer erwarten ein Bußgeld von mindestens 600 Euro, zwei Punkte im
Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.
Gegen 20.30 Uhr befand sich die Streife erneut in Hanau im Bereich Kinzigbogen.
Dort wurde ein Ford Focus beobachtet, der auf einem Parkplatz mit hoher
Geschwindigkeit Runden drehte, wiederholt stark beschleunigte und die Reifen zum
Quietschen brachte. Während dieser Fahrmanöver sei es beinahe zu einer Kollision
mit einem geparkten Fahrzeug gekommen. Der Vorfall wurde per Video
aufgezeichnet. Nachdem der 29-jährige Fahrer anhielt und zu einer sechsköpfigen
Personengruppe zurückkehrte, erfolgte die Kontrolle durch die TRuP-Streife sowie
zwei weitere hinzugezogene Streifen. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von
Cannabis stand. Zudem lagen gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl sowie ein
Vollstreckungsauftrag verschiedener Staatsanwaltschaften in Höhe von insgesamt
über 2.100 Euro vor, die im Anschluss an eine Blutentnahme beglichen wurden. Der
Fahrzeugschlüssel war ihm von einem Bekannten aus der Gruppe überlassen worden,
gegen diesen wird nun ein gesondertes Verfahren wegen des Verdachts des
Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ein weiterer Teilnehmer
der Gruppe, ein 25-Jähriger, wurde dabei beobachtet, wie er an ein geparktes
Fahrzeug urinierte. Allen sechs Personen wurde ein Platzverweis für den Bereich
Kinzigbogen erteilt. Darüber hinaus wurden weitere Ordnungswidrigkeiten und
Fahrzeugmängel festgestellt, die entsprechend geahndet werden.
Am Montag setzten die Beamten ihre Kontrollen in Offenbach fort. Im Bereich der
Mühlheimer Straße entdeckten sie einen Opel Astra OPC, der durch ein auffällig
lautes Abgasgeräusch auf sich aufmerksam machte. Bei der Kontrolle stellte sich
heraus, dass das Fahrzeug nahezu auf den Tag genau ein Jahr zuvor bereits wegen
zahlreicher Mängel sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt worden war; die
Betriebserlaubnis war damals erloschen. Ein Abgleich mit dem damaligen Gutachten
sowie vorhandenen Lichtbildern ergab, dass sämtliche unzulässig verbauten Teile
erneut am Fahrzeug angebracht worden waren, zudem lagen weitere unzulässige
Veränderungen vor. Eine Standgeräuschmessung vor Ort ergab einen Wert von 96 dB
bei erlaubten 84 dB. Zum Vergleich: Bei der Sicherstellung im Vorjahr waren
bereits 95 dB gemessen worden. Der Fahrzeughalter machte widersprüchliche
Angaben zur Wiederinbetriebnahme und zu den erforderlichen Gutachten. Das
Fahrzeug wurde erneut sichergestellt und wird wieder einem Sachverständigen
vorgeführt. Den Halter erwarten ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie die Kosten
des Gutachtens; zudem wird von einer vorsätzlichen Begehung ausgegangen.
Die Beamten werden daher auch künftig gezielt dort präsent sein, wo sich
entsprechende Szenetreffpunkte und Auffälligkeiten ergeben – mit dem klaren
Ziel, Regelverstöße konsequent zu verfolgen und die Sicherheit im öffentlichen
Straßenverkehr weiter zu stärken.
Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

