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Wer möchte Schiedsperson werden?

Stadt Gelnhausen sucht ehrenamtliche Interessenten für den Schiedsamtsbezirk II

Für die Besetzung des Schiedsamtes Gelnhausen II (Hailer und Meerholz) sucht die Stadt Gelnhausen ehrenamtliche Interessenten, die sich als Schiedsperson engagieren möchten.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und dürfen nicht in einem rechtsberatenden oder rechtsvertretenden Beruf tätig sein – wie beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Richter und andere.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt.

Interessierte Bürger, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung bis spätestens 31. August 2026, an folgende Adresse zu richten:

Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Hauptamt, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen oder hauptamt@gelnhausen.de

Quelle: Stadt Gelnhausen

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